Feb 1, 2021 | Fristenkalender
Das BAFA geht bis zum 28.02. für nicht fristgerecht durchgeführte Energieaudits davon aus, dass die Verzögerung „coronabedingt“ ist.
Feb 1, 2021 | Fristenkalender
- Bei EEG-Umlagenabrechnung durch Verteilnetzbetreiber (VNB):
Meldung erzeugte Strommenge und Jahresnutzungsgrad (KWK-Anlagen) 2020 an den VNB bis 28.02.21.
- Bei EEG-Umlagenabrechnung durch Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):
Meldung erzeugte Strommenge & Jahresnutzungsgrad (KWK-Anlagen) 2020 an ÜNB bis zum 31.05.21.
Feb 1, 2021 | Fördermittel
Die Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ ist am 01.01.21 in Kraft getreten und läuft bis 2024. Mit einem Fördervolumen von 2 Mrd. € sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien in energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle reduziert werden.
Antragsberechtigte:
- Unternehmen aus EU-Emissionshandelspflichtigen Branchen
- Betreiber von Anlagen mit BImSchG-Gehnemigungspflicht
Details: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/
Feb 1, 2021 | Fördermittel
Ab 01.12.20 können Unternehmen Förderungen gemäß der novellierten Kälte-Klima-Richtlinie beantragen. Diese wurde erweitert und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Wesentliche Änderungen:
- Bereits ab 1 kW Kälteleistung
- Ohne obere Leistungsgrenze (außer Direktverdampfer mit Ammoniak)
Antragsberechtigte:
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Kommunen, kommunale Unternehmen, Gemeinde- und Zweckverbände, Eigenbetriebe
- Schulen
- Krankenhäuser
- Kirchliche Einrichtungen
Geförderte Maßnahmen/Förderbeträge:
- Stationäre Kälte-/Klimaanlagen
- Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme
- Ergänzende Komponenten, Systeme und Speicher
Die Förderquote beträgt in Abhängigkeit von Kälteleistung und Speicherkapazität bis zu 50 %.
Details: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Klima_Kaeltetechnik/20201130_rl_novellierung.html
Feb 1, 2021 | Fördermittel
Seit 01.01.21 sind folgende BAFA-Programme verfügbar:
- EBN: „Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme “
- EBW: „Energieberatung Wohngebäude“
- BEG: „Bundesförderung effiziente Gebäude“ mit den Teilprogrammen:
- BEG WG (Wohngebäude)/BEG NWG (Nichtwohngebäude): ab 01.07.21
Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen zur Erlangung eines Effizienzhausstandards.
Max. Förderhöhe:
- Sanierung/Neubau WG: 150.000 €/WE, max. 30 Mio. €
- Sanierung/Neubau NWG: 2.000 €/m2, max. 30 Mio. €
- BEG EM (Einzelmaßnahmen): ab 01.01. als Zuschuß/ab 01.07.21 als Kredit
Maßnahmen, die keinen Effizienzhausstandard bringen.
Max. Förderhöhe:
- WG: 60.000 €/WE, max. 15 Mio. €
- NWG: 1.000 €/m2, max. 15 Mio. €
Antragsberechtigte:
- Unternehmen
- Kommunen, kommunale Unternehmen, Gemeinde- und Zweckverbände, Eigenbetriebe
- Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern/Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, z.B. Wohnungsbaugenossenschaften
Die Förderung erfolgt als KfW-Kredit inkl. Tilgungszuschuß oder als BAFA- Zuschuß.
Geförderte Maßnahmen/Förderbeträge:
- Gebäudehülle (z.B. Außenwände, Dächer, Türen, Fenster)
- Neubau-Zuschuß: bis 22,5 %, max. 6,75 Mio. €
- Sanierungszuschuß: bis 47,5 %, max. 14,25 Mio. €
- Anlagentechnik (z.B. Einbau, Ersatz, Optimierung RLT-Anlagen): 20%, max. 3 Mio. €
- Heizung (z.B. Gas-Brennwert RR, Biomasse, Wärmepumpe): bis 45%, max. 6 Mio. € 10 % Austauschprämie Ölheizung
- Brennstoffzelle: Zuschuß 7.050 – 28.200 €
- Gebäude-/Wärmenetze mit mind. 25% Erneuerbarer Energie: bis 50%, max. 5,25 Mio. €
- Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpen) mit 20%, max. 3 Mio.€
- Digitalisierung zur Verbrauchsoptimierung (z.B. Efficiency Smart Home)
- Kälteanlagen zur Raumkühlung (nur NWG)
- Beleuchtungssysteme (nur NWG)
- Umfeldmaßnahmen (z.B. Demontage/Entsorgung Altanlagen)
- Beratung/Planung/Baubegleitung
- Fachplanung/Baubegleitung NWG: 5 €/m2, 50 %, max. 20.000 €
- Fachplanung/Baubegleitung WG: 2.000 €/WE, 50 %, max. 20.000 €
- Energieberatung NWG gem. DIN 18599: Förderquote: 80 %, max. 8.000 €
- Energieberatung gem. DIN 16247: Förderquote: 80 %, max. 6.000 €
- Contracting-Orientierungsberatung: Förderquote: 80 %, max. 10.000 €
Wird innerhalb von 15 Jahren ein mit 80% geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, erhöht sich die Förderung um 5% (iSFP-Bonus).
⇒ Empfehlung ELBE ENERGIE:
Die Förderbedingungen haben sich mit den neuen KfW- und BAFA-Programmen signifikant verbessert. Falls Ihr Unternehmen die Sanierung oder den Neubau von Gebäuden oder Energieanlagen plant, lohnt sich eine vorherige Prüfung der attraktiven Förderungen.
Gerne erstellen wir für Ihr Projekt das passende Förderkonzept und begleiten Sie mit unseren Energieeffizienz-Experten in den Antragsverfahren.