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	<title>Energiemanagement | Elbe Energie</title>
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	<title>Energiemanagement | Elbe Energie</title>
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		<title>Digitalisierung in der Energiewirtschaft – zu wenig beachtet trotz großer Bedeutung</title>
		<link>https://www.elbe-energie.de/digitalisierung-in-der-energiewirtschaft-zu-wenig-beachtet-trotz-grosser-bedeutung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Günther A. Biebl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Dec 2025 09:48:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Dekarbonisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><strong>Die 3 Ds der Energiewirtschaft</strong> – Dekarbonisierung, Digitalisierung und Dezentralisierung – setzen sich beständig über die Jahre immer weiter durch. Zum Teil gesetzlich eingefordert, zum Teil durch technische Weiterentwicklungen mit einem interessanten wirtschaftlichen Potenzial, gibt es verschiedene Motivationen für Unternehmen, diesen Weg weiter zu gehen.</p>
<p>Entscheidend ist dabei, den potenziellen Nutzen zu erkennen. Und dies gelingt in den meisten Fällen nur durch einen ganzheitlichen Blick auf das Thema bzw. das bevorstehende Projekt. Hier ist leider immer noch deutliches „Silodenken“ zu erkennen, d.h. Denken in Vertikalen Zuständigkeiten der Unternehmensorganisation. Verantwortliche sind oft in ihren Rollen und den damit verbundenen spezifischen Sichten gefangen. Dieses Problem wird in der Praxis oft erlebbar, wenn Abteilungen sich über Entscheidungen der anderen Kollegen im Unternehmen wundern. Allerdings ist es schwierig, diese Blockade zu adressieren und die rollenspezifische Denkweise rechtzeitig zu öffnen.</p>
<p><strong>In der Beratungspraxis hatten wir kürzlich wieder eine solche Situation</strong>, in der eine sehr moderne Lagerhalle, nicht älter als 2 bis 3 Jahre, mit effizienten Energieverbrauchern ausgestattet war. Aus Budgetgründen wurde aber an einer modernen Steuerungstechnik gespart, was aus Einkäufersicht vielleicht eine sinnvolle Entscheidung gewesen sein mag. In der Praxis werden die Lichter und die Hallentemperaturen jetzt weiterhin von Hand geschaltet und digitale Zähler werden monatlich per Hand abgelesen, um die Werte in Listen einzutragen. Hier ist einiges an verschenktem Potenzial – an effizienter Energienutzung und wirtschaftlichem Aufwand – zu beklagen.</p>
<p>Die Chancen der Digitalisierung im Kontext der Energieeffizienz lassen sich oft nur mit dem richtigen Gedankengebäude erkennen und heben. Hier liegt ein großer Vorteil von Energiemanagementsystemen, die genau an dieser Stelle die relevanten Personen – das sogenannte „energiewirksame Personal“ im Norm-Sprech – an einen Tisch bringen und damit isolierte Sichtweisen miteinander verzahnen. In den Runden eines Energieteams und durch die Verankerung in den relevanten Prozessen des Unternehmens werden Strukturen geschaffen, mit denen ein effektiver Austausch sichergestellt wird.</p>
<p>Sicherlich macht es wenig Sinn, alles was möglich ist auch zu digitalisieren. Neben den Investitionen und Aufwände in Software und deren Einführung verursachen auch Datenbereitstellung und deren Management einen Mehraufwand. So begegnen wir in unserer Praxis immer wieder technisch begeisterten Kunden, die bereits einen Großteil des Unternehmens verkabelt und mit Zählern ausgestattet haben. Spätestens, wenn die Flut an gemessenen Daten Überhand nimmt und zu hoher Komplexität führt, steht die Frage im Raum: Wofür brauchen wir eigentlich die vielen Daten? Welche Informationen sind für uns eigentlich relevant? Entscheidend ist es, diese Frage am Anfang des Prozesses zu stellen, eben um zielgerichtet vorzugehen. Dies ist auch in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/energiemanagementsysteme-iso-50001#iso-50001-aufbau-und-anwendung" target="_blank" rel="noopener">der ISO50001 </a>berücksichtigt worden und dort mit angelegt. Steht der zu managende Fokus fest, dann lässt sich gezielt entscheiden, welche Zähler und weitere Sensoren benötigt werden. Dieser Punkt spielt inzwischen auch schon bei der Beschaffung von neuen Geräten und Anlagen eine Rolle, da hier bereits integrierte Messfunktionen mit vom Lieferanten bereitgestellt werden können, wie z.B. bei modernen Wärmepumpen, die bereits mit einem Wärmemengenzähler ausgeliefert werden.</p>
<p>Um das Digitalisierungsthema im Energiekontext hat sich auch der Gesetzgeber intensiv bemüht, was beispielsweise in der konkreten Ausprägung des §71a GEG zu erkennen ist. <strong>Ab einer Heizanlage oder auch Klimaanlage <a href="https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/energie-umwelt-nachhaltigkeit/energie/q-a-gebaeudeenergiegesetz-6100852#:~:text=EU%2DGebäuderichtlinie%20EPBD-,Bin%20ich%20vom%20§71a%20des%20GEG%20betroffen?,Energieversorgung%20eines%20Gebäudes%20notwendig%20sind." target="_blank" rel="noopener">von mehr als 290 kW </a></strong>in einem Nichtwohngebäude ist hier bereits ab Anfang 2025 ein System der Gebäudeautomatisierung vorgeschrieben, und zwar eines, welches die Daten herstellerunabhängig und sektorenübergreifend im Gebäude auswertbar macht. An dieser Stelle bemerkenswert ist die adressierte Einbindung der technischen Lösung in die Organisationswelt eines Unternehmens. Denn laut Gesetz ist eine zuständige Person oder ein Unternehmen zu benennen, die aus den Daten die relevanten Informationen für weitere Verbesserungen herausholt. Dahinter steckt eine wesentliche Erfahrung, dass Digitalisierung nur zum Teil eine technisch Frage darstellt und erst funktioniert, wenn Organisatorische Abläufe die neuen Aufgaben aufgreifen und realisieren. Diese Logik verträgt sich sehr gut mit der Gedankenwelt eines Energiemanagement-Systems nach ISO 50001.</p>
<p>Wir sehen in der Digitalisierung für die Themen von Energieeffizienz und Energiekostenkontrolle ein hohes Potenzial. Viele Unternehmen sind nach unseren Erfahrungen schon gut auf dem Weg. Das ist auch durchaus angebracht, da die bestehenden gesetzlichen Regelungen gem. Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) weiter verschärft werden und ab 2029 die Grenze der Nennleistung auf 70 kW sinken soll. Es gibt also noch viel zu tun, insbesondere für die Unternehmen, die sich erst jetzt spät auf diesen Weg machen.</p>
<p><strong>Wir sind so oder so bei diesen Themen gerne an Ihrer Seite und unterstützen Sie &#8211; sprechen Sie uns an.</strong></p></div>
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		<title>Battery Swap: Die clevere Ladealternative für Ihren Fuhrpark</title>
		<link>https://www.elbe-energie.de/battery-swap-die-clevere-ladealternative-fuer-ihren-fuhrpark/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Günther A. Biebl]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 May 2025 10:52:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Dekarbonisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[EnEfG]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeffizienzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Strompreise]]></category>
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<h2 data-sourcepos="7:1-7:120"><strong>Potenziale für Energiemanagementsysteme</strong></h2>
<p data-sourcepos="9:1-9:698">Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch – darin sind sich die meisten einig. Doch wie diese Zukunft im Detail ausgestaltet wird, ist ein spannendes Feld voller Innovationen. Als Ihr Partner für zukunftsweisende Energielösungen bei der Elbe Energie GmbH beobachten wir den Markt genau. Eine besonders interessante Entwicklung, die das Potenzial hat, die Elektrifizierung von Unternehmensflotten zu revolutionieren, ist das sogenannte Battery Swapping, also der vollautomatische Batteriewechsel. Wir sehen hier eine energieeffiziente Methode und eine echte Alternative zu den herkömmlichen Ladesäulen, gerade wenn es um die Umstellung und Elektrifizierung Ihres <strong>Fuhrparks</strong> geht.</p>
<h4 data-sourcepos="11:1-11:65"><strong>Was genau ist Battery Swap und warum finden wir das spannend?</strong></h4>
<p data-sourcepos="13:1-13:425">Stellen Sie sich vor, die Batterie Ihres Elektrofahrzeugs ist leer. Anstatt nun eine Ladesäule suchen und eine längere Wartezeit in Kauf nehmen zu müssen, fährt das Fahrzeug in eine Wechselstation. Dort wird die leere Batterie binnen weniger Minuten vollautomatisch durch eine bereits vollgeladene ersetzt. Das Fahrzeug ist sofort wieder voll einsatzbereit – fast so unkompliziert und schnell wie ein klassischer Tankvorgang.</p>
<p data-sourcepos="15:1-15:467">Genau hier liegt für uns bei Elbe Energie der Reiz: Diese Technologie verbindet die ökologischen Vorteile der Elektromobilität mit der betrieblichen Effizienz und Planbarkeit, die besonders Unternehmen in der Logistik, bei Lieferdiensten oder mit großen <strong>Fuhrparks</strong> benötigen. Anstatt massiv in eine möglicherweise zeitaufwendige und platzintensive Schnellladeinfrastruktur investieren zu müssen, ermöglicht Battery Swap eine nahezu konstante Fahrzeugverfügbarkeit.</p>
<p data-sourcepos="46:1-46:749">
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				<a href="https://www.nio.com/de_DE/nio-power/baas-information" target="_blank" rel="noopener"><span class="et_pb_image_wrap has-box-shadow-overlay"><div class="box-shadow-overlay"></div><img fetchpriority="high" decoding="async" width="802" height="484" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2025/05/NIU-Swap.jpg" alt="NIO Power Swap Stations" title="NIO Power Swap Stations" class="wp-image-10927" /></span></a>
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				<div class="et_pb_text_inner"><pre data-sourcepos="17:1-17:69"><span style="color: #808080;">Bild Quelle: https://www.nio.com/de_DE/nio-power/baas-information</span></pre>
<h3 data-sourcepos="17:1-17:69"><strong>Die Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihren Fuhrpark im Überblick:</strong></h3>
<p data-sourcepos="19:1-19:148">Aus unserer Sicht als Energieexperten bietet ein durchdachtes <strong>Elektrifizierungskonzept</strong> auf Basis von Batteriewechselsystemen handfeste Vorteile:</p>
<ol data-sourcepos="21:1-26:0">
<li data-sourcepos="21:1-21:163"><strong>Minimale Ausfallzeiten:</strong> Ein Batteriewechsel dauert oft nur rund 5 Minuten. Das bedeutet, Ihre Fahrzeuge sind schneller wieder auf der Straße und produktiv.</li>
<li data-sourcepos="22:1-22:166"><strong>Optimale Planbarkeit:</strong> Gerade für Betriebe mit festen Tourenplänen und einem hohen Fahrzeugumschlag ist die schnelle Wiederverfügbarkeit ein enormer Pluspunkt.</li>
<li data-sourcepos="23:1-23:157"><strong>Effiziente Skalierbarkeit:</strong> Für Flottenbetreiber lassen sich die Prozesse rund um den Batteriewechsel hervorragend standardisieren und automatisieren.</li>
<li data-sourcepos="24:1-24:150"><strong>Wirtschaftliche Attraktivität:</strong> Reduzierte Standzeiten Ihrer Fahrzeuge führen direkt zu geringeren Betriebskosten und einer höheren Auslastung.</li>
<li data-sourcepos="25:1-26:0"><strong>Gesteigerte Nachhaltigkeit:</strong> Die Batterien können zentral und unter optimalen Bedingungen geladen und gewartet werden. Dies kann ihre Lebensdauer erhöhen und ermöglicht es, Ladevorgänge beispielsweise in Zeiten mit günstigen Stromtarifen oder hoher Verfügbarkeit erneuerbarer Energien zu legen.</li>
</ol>
<p data-sourcepos="27:1-27:66"><a href="https://www.nio.com/de_DE/nio-power/baas-information#:~:text=Vorteile%20von%20BaaS,und%20umweltfreundlichere%20Wiederverwendungsm%C3%B6glichkeiten." target="_blank" rel="noopener"><strong>Battery as a Service (BaaS) – Ein flexibles Modell mit Zukunft</strong></a></p>
<p data-sourcepos="29:1-29:572">Eng verbunden mit dem Batteriewechsel ist oft das Geschäftsmodell &#8222;Battery as a Service&#8220; (BaaS). Hierbei wird die Fahrzeugbatterie nicht mit dem Fahrzeug gekauft, sondern separat gemietet. Das senkt nicht nur die anfänglichen Anschaffungskosten für die E-Fahrzeuge, sondern bietet auch Flexibilität hinsichtlich neuer Batterietechnologien und eine klare Kostenkalkulation durch monatliche Raten. Ein Beispiel für einen Pionier, der diese Technologie bereits in der Praxis anwendet, ist der Hersteller NIO, der auch in Europa erste Wechselstationen in Betrieb genommen hat.</p>
<p data-sourcepos="31:1-31:60"><strong>Energiemanagement ISO 50001: Eine perfekte Ergänzung</strong></p>
<p data-sourcepos="33:1-33:288">Für uns bei Elbe Energie ist der Aspekt des <strong>Energiemanagements</strong> besonders relevant. Wenn Ihr Unternehmen bereits ein Energiemanagementsystem nach <strong>ISO 50001</strong> betreibt oder die Einführung plant, sollte die Option des Battery Swappings unbedingt in Ihre Überlegungen einfließen. Warum?</p>
<ul data-sourcepos="35:1-39:0">
<li data-sourcepos="35:1-35:150"><strong>Vorhersehbare Lastprofile:</strong> Zentralisierte Ladestationen für die Batterien ermöglichen eine bessere Planbarkeit und Steuerung des Energiebedarfs.</li>
<li data-sourcepos="36:1-36:106"><strong>Optimierte Netznutzung:</strong> Ladevorgänge können netzdienlich gesteuert und Lastspitzen vermieden werden.</li>
<li data-sourcepos="37:1-37:189"><strong>Beitrag zur CO2-Reduktion:</strong> Die Effizienzsteigerung und die Möglichkeit, gezielt Grünstrom zu nutzen, unterstützen Ihre Nachhaltigkeitsziele und helfen, CO2-freier am Markt zu agieren.</li>
<li data-sourcepos="38:1-39:0"><strong>Imagegewinn:</strong> Die Implementierung solch innovativer und effizienter Technologien steigert nicht nur die Effizienz, sondern auch das Ansehen Ihres Unternehmens – sowohl intern bei den Mitarbeitern als auch extern bei Kunden und Partnern. Es signalisiert Fortschrittlichkeit und Verantwortungsbewusstsein.</li>
</ul>
<p data-sourcepos="40:1-40:45"><strong>Herausforderungen und der Blick nach vorn</strong></p>
<p data-sourcepos="42:1-42:447">Natürlich ist die Technologie des Batteriewechsels noch relativ neu und steht vor Herausforderungen wie dem Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur und der Notwendigkeit standardisierter Batterien. Dennoch zeigen Beispiele wie NIO, dass die Entwicklung schnell voranschreitet. Angesichts steigender Energiepreise, strengerer Umweltauflagen und dem wachsenden Kostendruck auf Unternehmen könnte sich die Akzeptanz solcher Systeme beschleunigen.</p>
<h5 data-sourcepos="44:1-44:66"><strong>Fazit: Denken in Konzepten für eine effiziente Mobilitätswende</strong></h5>
<p data-sourcepos="46:1-46:749">Bei Elbe Energie sind wir davon überzeugt, dass die Zukunft der Elektromobilität von intelligenten und flexiblen Gesamtkonzepten geprägt sein wird. Battery Swap ist ein faszinierendes Beispiel dafür, wie technologische Innovationen praxisnahe Lösungen für spezifische Anforderungen liefern können – insbesondere für gewerbliche Nutzer, für die Zeit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit entscheidend sind.</p>
<p data-sourcepos="46:1-46:749">Die Integration in ein umfassendes <strong>Energiemanagement</strong>, idealerweise im Rahmen der <strong>ISO 50001</strong>, macht dieses <strong>Elektrifizierungskonzept</strong> zu einer strategisch wertvollen Option für Unternehmen, die ihren <strong>Fuhrpark</strong> zukunftssicher aufstellen und gleichzeitig ihr Engagement für Nachhaltigkeit und Effizienz unter Beweis stellen möchten.</p>
<p data-sourcepos="46:1-46:749"><span style="color: #008000;"><strong>Rufen Sie uns gerne unter 040 &#8211; 20 93 20 10 an, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben.</strong></span></p>
<p data-sourcepos="46:1-46:749"><a href="https://www.elbe-energie.de/category/energiemanagement/" target="_blank" rel="noopener" title="Energiemanagement">Weitere Artikel auf unserem Blog: Energiemanagement</a></p></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Energiemanagement Frist 2025</title>
		<link>https://www.elbe-energie.de/energiemanagement-frist-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Günther A. Biebl]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Feb 2025 17:07:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Fristenkalender]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement; Pflicht; Unternehmen; Grenze]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagementbeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt]]></category>
		<category><![CDATA[ISO 50001; Energiemanagement; EMAS]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h2>Droht Ihrem Unternehmen ein Bußgeld? Frist zur Einführung von Energiemanagement läuft ab.</h2>
<p>Nach derzeitiger Rechtslage <strong>(<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__8.html" target="_blank" rel="noopener">EnEfG § 8</a>) </strong>sind Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch ab 7,5 Millionen Kilowattstunden dazu verpflichtet, ein Energiemanagement <strong>zum 18.07.2025 einzuführen.</strong></p>
<p>(Öffentliche Stellen ab 3 Millionen Kilowattstunden bis zum 30.06.2026 dazu.)</p>
<h3>Unternehmen, die dieser Verpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommen können mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro belegt werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__8.html" target="_blank" rel="noopener">§ 19 EnEfG</a>).</h3>
<p>Die Einführung eines Energiemanagements stellt häufig Anforderungen an ein Unternehmen, die nicht mal eben nebenbei erfüllt werden können. Auch wenn ein Energiemanagement einen Nutzen in der Unternehmensführung darstellt, müssen die erforderlichen Prozesse, Kennzahlen etc. zunächst definiert und in den Betrieb integriert werden.</p>
<p>Im Jahr 2015 ist die Energieauditpflicht mit der Novellierung des EDL-G eingeführt worden. Große Unternehmen mit einem Gesamtverbrauch über 500.000 Kilowattstunden mussten bis zu einer definierten Frist ein Energieaudit durchführen. Wer dem nicht nachgekommen ist hat ein Bußgeld riskiert.</p>
<h3>Unsere Erfahrung mit den Stichproben der BAFA zeigt:</h3>
<p><strong>Energieaudit nicht durchgeführt?</strong></p>
<p>Wer bei einer Stichprobenkontrolle kein Energieaudit durchgeführt hat, aber nachweisen konnte, dass er Schritte zur Planung und Durchführung bereits unternommen hat, hatte gute Chancen, ein Bußgeld zu vermeiden. Wer nichts unternommen hatte, um seiner Verpflichtung nachzukommen, riskierte ein Bußgeld.</p>
<p>Die Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagements stellt eine vergleichbare Situation da. Es ist zu erwarten, dass das BAFA bei der Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagements vergleichbar vorgehen wird.</p>
<p><strong>Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?</strong></p>
<p>Es ist wichtig, dass Sie die Einführung des Energiemanagementsystem in Ihrem Unternehmen planen und damit beginnen. Wer im Rahmen einer Stichprobenkontrolle belegen kann, dass bzgl. der Einführung eines Energiemanagements etwas unternommen worden ist, der kann besser argumentieren, dass es nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit war, warum das Energiemanagement nicht rechtzeitig eingeführt worden ist.</p>
<p>Daher ist jedem Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über 7,5 GWh dringend zu empfehlen, umgehend mit der Einführung zu beginnen.</p>
<p><strong>Lassen Sie sich beraten in welchen Phasen wir Sie unterstützen können oder beauftragen Sie uns für die gesamte Implementierung bis zur Begleitung der Zertifizierung.</strong></p>
<p>Für weitere Fragen steht Ihnen Karsten Bahlo &#8211; Teamleitung Energiemanagement unter 040 20 93 20 1- 0 oder unter  <a href="mailto:Krasten.Bahlo@Elbe-Energie.de">Karsten.Bahlo@Elbe-Energie.de</a> gerne zu Verfügung.</p>
<p><span style="color: #018716;"><strong>Weitere Artikel: Energiemanagement ISO 50001</strong></span><span>👇</span></p></div>
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				<a class="et_pb_button et_pb_button_0 et_pb_bg_layout_light" href="https://www.elbe-energie.de/energiemanagementpflicht-ab-7komma5-gwh-grenze/" target="_blank">Energiemanagementpflicht ab 7,5 GWh</a>
			</div>
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				<a class="et_pb_button et_pb_button_1 et_pb_bg_layout_light" href="https://www.elbe-energie.de/iso-50001-oder-emas/" target="_blank">ISO 50001 oder EMAS?</a>
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			</item>
		<item>
		<title>Energie sparen und Kosten senken: Entdecken Sie unsere energieeffizienten Lösungen auf der Green Connect Hamburg 2024</title>
		<link>https://www.elbe-energie.de/energie-sparen-und-kosten-senken-entdecken-sie-unsere-energieeffizienten-loesungen-auf-der-green-connect-hamburg-2024/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Günther A. Biebl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Nov 2024 17:45:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energieeffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeinkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt]]></category>
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				<a href="http://green-connect.hamburg" target="_blank" rel="noopener"><span class="et_pb_image_wrap has-box-shadow-overlay"><div class="box-shadow-overlay"></div><img decoding="async" width="648" height="648" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/11/Bildschirmfoto-2024-11-04-um-17.57.53.png" alt="green-connect.hamburg" title="green-connect.hamburg" class="wp-image-10438" /></span></a>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h4 style="font-weight: 400; text-align: center;">Seit 2007 steht die Elbe-Energie Gruppe für hochwertige Energiedienstleistungen und -Anlagen<br />in Hamburg und bundesweit.</h4>
<h4 style="font-weight: 400; text-align: center;">Dabei denken wir ganzheitlich im <span data-markjs="true">360</span>° Grad Ansatz:</h4></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div><div class="et_pb_row et_pb_row_7">
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3 data-sourcepos="5:1-5:117"><strong><span style="font-size: 16px;">Sind Sie auf der Suche nach energieeffizienten Lösungen, um Ihre Unternehmensprozesse effizienter zu gestalten und Ihre Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen? Dann besuchen Sie uns am 19.11.2024 auf der <a href="green-connect.hamburg">Green Connect Hamburg</a> in der Handelskammer Hamburg!</span></strong></h3>
<p data-sourcepos="13:1-13:21"><span style="color: #1f578c;"><strong>Was Sie erwartet:</strong></span></p>
<ul data-sourcepos="15:1-18:0">
<li><span style="color: #1f578c;"><strong>Energieeffiziente Lösungen:</strong> Unsere Experten beraten Sie gerne und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Anforderungen.</span></li>
<li data-sourcepos="16:1-16:176"><span style="color: #1f578c;"><strong style="font-size: 16px;">Individuelle Beratung:</strong><span style="font-size: 16px;"> Unsere Experten stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Anforderungen.</span><strong></strong></span></li>
<li data-sourcepos="17:1-18:0"><span style="color: #1f578c;"><strong>Spannende Vorträge:</strong> Informieren Sie sich über aktuelle Trends und Best Practices im Bereich Energieeffizienz.</span></li>
</ul>
<p data-sourcepos="19:1-19:33"><span style="color: #1f578c;"><strong>Warum Sie dabei sein sollten:</strong></span></p>
<ul data-sourcepos="21:1-24:0">
<li data-sourcepos="21:1-21:98"><span style="color: #1f578c;"><strong>Kostenreduzierung:</strong> Senken Sie Ihre Energiekosten und steigern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit.</span></li>
<li data-sourcepos="22:1-22:110"><span style="color: #1f578c;"><strong>Umweltfreundlichkeit:</strong> Reduzieren Sie Ihren CO2-Fußabdruck und leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz.</span></li>
<li data-sourcepos="23:1-24:0"><span style="color: #1f578c;"><strong>Zukunftsfähigkeit:</strong> Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft und profitieren Sie von den Vorteilen einer nachhaltigen Produktion.</span></li>
</ul>
<p data-sourcepos="25:1-25:116"><span style="color: #1f578c;">Besuchen Sie uns am Stand BS12 und entdecken Sie, wie Sie mit unseren Lösungen Ihre Energiebilanz optimieren können oder vereinbaren Sie gleich einen Termin vor Ort unter <a href="https://green-connect.hamburg/so-gehts-personliche-gesprache-vereinbaren" style="color: #1f578c;" target="_blank" rel="noopener">Green Connect Hamburg</a></span></p>
<p data-sourcepos="73:1-73:206"></div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Alles über neue Schwellenwerte und Fristen im Energieeffizienzgesetz</title>
		<link>https://www.elbe-energie.de/alles-ueber-neue-schwellenwerte-und-fristen-im-energieeffizienzgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Günther A. Biebl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Nov 2024 12:49:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energieeffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeffizienzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement; Pflicht; Unternehmen; Grenze]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
		<category><![CDATA[ISO 50001; Energiemanagement; EMAS]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.elbe-energie.de/?p=10420</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>Die Plattform für Abwärme in Deutschland entwickelt sich weiter – und mit ihr die gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen.</h3></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_7  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h3></h3>
<p>Am 17. November 2023 trat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft, das verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz festlegt. Mit der neuesten Version 1.3 des Merkblatts zur Plattform für Abwärme werden Änderungen für die Unternehmen, die Abwärme melden müssen, festgeschrieben. Insbesondere die Einführung neuer Bagatellschwellen und die Verlängerung der Fristen für die Datenübermittlung sind von Bedeutung. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und erklärt, wie Unternehmen davon betroffen sind.</p>
<h3>Was ist die Plattform für Abwärme?</h3>
<p>Die Plattform für Abwärme wurde geschaffen, um das Abwärmepotential deutscher Unternehmen sichtbar zu machen und so die Energieeffizienz zu steigern. Unternehmen, die Abwärme freisetzen, sollen diese, sofern möglich, weitergeben – an andere Unternehmen oder Fernwärmebetreiber. Ziel ist es, durch die Nutzung industrieller Abwärme die Wärmeversorgung in Deutschland langfristig auf eine nachhaltige Basis zu stellen und somit die Dekarbonisierung der Wärmenetze zu fördern.</p>
<p>Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden (GWh), ihre Abwärmedaten auf der Plattform zu veröffentlichen, um Transparenz zu schaffen und die Vernetzung von Wärmeangebot und -nachfrage zu erleichtern. So erhalten interessierte Parteien wie Fernwärmeanbieter oder industrielle Wärmeabnehmer Zugang zu Daten über mögliche Abwärmequellen in ihrer Region und können sich über die potenzielle Nutzbarkeit informieren.</p>
<h3>Neu eingeführte Bagatellschwellen: Welche Unternehmen sind betroffen?</h3>
<p>Mit der neuen Version 1.3 des Merkblatts werden die sogenannten Bagatellschwellen präzisiert. Diese Schwellenwerte legen fest, wann Unternehmen von der Meldepflicht befreit sind. Sie sind besonders für kleinere Unternehmen oder Anlagen von Bedeutung, bei denen die Abwärmemenge nicht erheblich ist.</p>
<h4>1. <strong>Anlagenschwelle</strong></h4>
<ul>
<li><strong>Abwärmemenge</strong>: Eine Anlage muss nur gemeldet werden, wenn sie mindestens 200 Megawattstunden (MWh) Abwärme pro Jahr erzeugt. Diese Schwelle basiert auf dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr oder den letzten 12 Monaten.</li>
<li><strong>Betriebsstunden</strong>: Alternativ gelten Anlagen als unwesentlich, wenn sie <strong>weniger als 1.500 Stunden pro Jahr</strong> laufen.</li>
<li><strong>Temperaturschwelle</strong>: Auch Anlagen mit einer Abwärmetemperatur von unter 25 °C im Jahresdurchschnitt fallen nicht unter die Meldepflicht.</li>
</ul>
<p>Damit will das Gesetz Unternehmen entlasten, die nur geringe Abwärmemengen produzieren, und konzentriert sich auf große Wärmequellen mit höherem Potential zur Weiternutzung.</p>
<h4>2. <strong>Standortschwelle</strong></h4>
<ul>
<li>Die Meldepflicht gilt nur für Standorte, deren gesamte Abwärmemenge <strong>800 MWh pro Jahr</strong> überschreitet. Auch hier wird auf das vergangene Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate Bezug genommen.</li>
<li>Grafiken im Merkblatt veranschaulichen, wie die verschiedenen Abwärmequellen und -mengen eines Standorts zusammengeführt werden, um die Gesamtsumme zu bestimmen.</li>
</ul>
<p>Die detaillierten Grafiken im Merkblatt illustrieren, wie Unternehmen die Bagatellschwellen einfach berechnen können. Sie helfen auch dabei, zu verstehen, in welchen Fällen eine Zusammenführung von Abwärmequellen zulässig ist, was insbesondere für größere Standorte mit verschiedenen Abwärmequellen relevant ist.</p>
<p>&nbsp;</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
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				<span class="et_pb_image_wrap "><img decoding="async" width="1660" height="836" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-30-um-13.22.24.png" alt="Merkblatt für die Plattform für Abwärme" title="Merkblatt für die Plattform für Abwärme" class="wp-image-10426" /></span>
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				<a href="https://www.elbe-energie.de/merkblatt_pfa_version_1_3/" target="_blank"><span class="et_pb_image_wrap "><img decoding="async" width="1536" height="1088" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-30-um-13.24.02.png" alt="" title="" class="wp-image-10422" /></span></a>
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				<a href="https://www.elbe-energie.de/merkblatt_pfa_version_1_3/"><span class="et_pb_image_wrap "><img decoding="async" width="1646" height="270" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-30-um-13.23.02.png" alt="Kreis der Meldpflichtigen" title="Kreis der Meldpflichtigen" class="wp-image-10425" /></span></a>
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				<a href="https://www.elbe-energie.de/merkblatt_pfa_version_1_3/"><span class="et_pb_image_wrap "><img decoding="async" width="1658" height="746" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-30-um-13.23.45.png" alt="Anlagenschwelle" title="Anlagenschwelle" class="wp-image-10423" /></span></a>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>Neue Fristen für die Datenmeldung</h3>
<p>Zusätzlich zu den neuen Schwellenwerten werden im Merkblatt Version 1.3 die Fristen für die erstmalige und regelmäßige Datenübermittlung an die Plattform für Abwärme angepasst:</p>
<ol>
<li>
<p><strong>Erstmalige Meldefrist</strong>: Unternehmen müssen ihre Daten bis spätestens <strong>1. Januar 2025</strong> auf der Plattform für Abwärme bereitstellen.</p>
</li>
<li>
<p><strong>Jährliche Aktualisierung</strong>: Jedes Unternehmen ist verpflichtet, die Abwärmedaten jährlich bis zum <strong>31. März</strong> zu aktualisieren. Das ist besonders wichtig, falls sich der Energieverbrauch oder die Abwärmemengen verändern.</p>
</li>
<li>
<p><strong>Bußgelder bei Verstößen</strong>: Unternehmen, die ihre Daten nicht rechtzeitig oder unvollständig melden, riskieren Bußgelder von bis zu <strong>50.000 Euro</strong>. Daher ist es entscheidend, dass Unternehmen die Fristen einhalten und ihre Daten korrekt und vollständig bereitstellen.</p>
</li>
</ol>
<p>Mit den aktualisierten Fristen gibt der Gesetzgeber Unternehmen mehr Zeit für die Erhebung und Übermittlung ihrer Abwärmedaten und räumt eventuelle Unsicherheiten bei der Erstmeldung aus. Das Ziel bleibt jedoch, langfristig alle relevanten Abwärmequellen in Deutschland sichtbar und nutzbar zu machen.</p>
<h3>Weitere wichtige Änderungen: Schätzungen und Modellierungen</h3>
<p>In einigen Fällen können Unternehmen ihre Abwärmedaten nicht vollständig messen. Dafür bietet das Merkblatt die Möglichkeit, <strong>Schätzungen und Modellierungen</strong> vorzunehmen, solange diese plausibel und nachvollziehbar sind. Eine Schätzung ist dabei zulässig, wenn die Methoden, Berechnungen und Annahmen den tatsächlichen Bedingungen und physikalischen Gesetzmäßigkeiten entsprechen.</p>
<p>Für alle gemeldeten Daten gilt die Anforderung, diese für Dritte nachvollziehbar zu dokumentieren, etwa im Rahmen eines fortgeschrittenen Energiemanagementsystems. Sollten Daten nur geschätzt oder teilweise mithilfe von Schätzungen berechnet worden sein, muss dies bei der Eingabe auf der Plattform angegeben werden.</p>
<h3>Ausnahmen und Sonderfälle: Wer ist von der Meldepflicht befreit?</h3>
<p>Das Merkblatt Version 1.3 sieht auch Sonderregelungen vor. So sind bestimmte Einrichtungen grundsätzlich von der Meldepflicht befreit, darunter:</p>
<ul>
<li><strong>Verfassungsschutzbehörden und Streitkräfte</strong></li>
<li><strong>Kerntechnische Anlagen</strong>, die unter das Atomgesetz (AtomG) fallen</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus sind auch Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, bis zum Ende dieses Verfahrens von der Meldepflicht ausgenommen.</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3><strong>Fazit: Effiziente Nutzung industrieller Abwärme mit klaren Regeln</strong></h3>
<p>Mit der Einführung der Plattform für Abwärme und den aktualisierten Bagatellschwellen und Fristen wird ein transparenter Rahmen geschaffen, um Abwärme in Deutschland effizient zu nutzen. Unternehmen profitieren von der Klarheit, die die neuen Schwellenwerte und Fristen bringen, da diese den Meldeaufwand für kleinere und geringfügige Abwärmequellen reduzieren. Gleichzeitig wird der Umwelt ein wertvoller Dienst erwiesen: Die Nutzung von Abwärme trägt maßgeblich zur Reduktion des Primärenergieverbrauchs bei und fördert die Dekarbonisierung der Wärmenetze.</p>
<p>Nutzen Sie die Möglichkeiten der Plattform für Abwärme, um Ihre ungenutzten Wärmequellen sichtbar zu machen und gemeinsam mit anderen Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz zu leisten. Die Plattform kann zudem als wertvolle Ergänzung für bestehende <strong>Energiemanagement-Systeme nach ISO 50001</strong> dienen und bietet durch die Transparenz von Abwärmedaten Ansatzpunkte für eine nachhaltigere <strong>Energiebeschaffung</strong>. Durch die Nutzung vorhandener Ressourcen und die Implementierung von Abwärmepotentialen kann die Energieeffizienz langfristig gesteigert und das Energiemanagement auf eine neue Ebene gehoben werden.</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div><div class="et_pb_row et_pb_row_13">
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Weitere Themen <a href="https://www.elbe-energie.de/leistungen-energieeffizienz/#energiemanagement">Energiemanagement</a></p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen</title>
		<link>https://www.elbe-energie.de/energieeffizienzgesetz-enefg-was-unternehmen-jetzt-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Henning von der Hagen]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Oct 2024 09:59:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energieeffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt]]></category>
		<category><![CDATA[EnEfG]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeffizienzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement; Pflicht; Unternehmen; Grenze]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
		<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Umsetzungsplan]]></category>
		<category><![CDATA[Versorgungssicherheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.elbe-energie.de/?p=10361</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3 data-sourcepos="5:1-5:48"><strong>(EnEfG) Keine Umsetzungspflicht, aber Handlungsdruck</strong></h3>
<p data-sourcepos="7:1-7:355">Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für energieeffiziente Maßnahmen. Doch es gibt eine wichtige Unterscheidung: Während die Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht keine Pflicht zur <em>tatsächlichen Umsetzung</em> dieser Maßnahme</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div><div class="et_pb_row et_pb_row_15">
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				<div class="et_pb_text_inner"><p data-sourcepos="9:1-9:22"><strong>Wer ist betroffen?</strong></p>
<p data-sourcepos="9:1-9:22"><strong></strong></p>
<ul data-sourcepos="11:1-13:0">
<li data-sourcepos="11:1-11:146"><strong>Unternehmen mit hohem Energieverbrauch:</strong> Betroffen sind Unternehmen, die jährlich mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) Endenergie verbrauchen.</li>
<li data-sourcepos="12:1-13:0"><strong>Maßnahmen aus Energieaudits und Energiemanagementsystemen (EnMS):</strong> Die zu veröffentlichenden Maßnahmen ergeben sich in der Regel aus Energieaudits oder sind Teil eines etablierten Energiemanagementsystems.</li>
</ul></div>
			</div>
			</div><div class="et_pb_column et_pb_column_1_3 et_pb_column_20  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough">
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><p data-sourcepos="14:1-14:35"><strong>Was muss veröffentlicht werden?</strong></p>
<ul data-sourcepos="16:1-18:0">
<li data-sourcepos="16:1-16:137"><strong>Wirtschaftliche Maßnahmen:</strong> Unternehmen müssen nur diejenigen Maßnahmen veröffentlichen, die als wirtschaftlich laut ValERI gelten.</li>
<li data-sourcepos="17:1-18:0"><strong>Umsetzungspläne:</strong> Für diese Maßnahmen sind Umsetzungspläne zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen, beispielsweise auf der eigenen Unternehmenswebsite.</li>
</ul></div>
			</div>
			</div><div class="et_pb_column et_pb_column_1_3 et_pb_column_21  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et-last-child">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_module et_pb_image et_pb_image_7">
				
				
				
				
				<a href="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/10/ea_merkblatt_webinar_fragenkatalog.pdf" target="_blank"><span class="et_pb_image_wrap has-box-shadow-overlay"><div class="box-shadow-overlay"></div><img decoding="async" width="879" height="427" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-17-um-13.45.31.png" alt="Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen" title="Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen" class="wp-image-10386" /></span></a>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div><div class="et_pb_row et_pb_row_16">
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				<div class="et_pb_text_inner"><p data-sourcepos="19:1-19:60"><strong>Warum veröffentlichen, wenn nicht umgesetzt werden muss?</strong></p>
<ul data-sourcepos="21:1-24:0">
<li data-sourcepos="21:1-21:131"><strong>Förderfähigkeit:</strong> Die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen kann Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln sein.</li>
<li data-sourcepos="22:1-22:121"><strong>Transparenz:</strong> Unternehmen demonstrieren ihr Engagement für den Klimaschutz und eine nachhaltige Unternehmensführung.</li>
<li data-sourcepos="23:1-24:0"><strong>Grundlage für weitere Maßnahmen:</strong> Die veröffentlichten Pläne dienen als Grundlage für zukünftige Energieeffizienzprojekte.</li>
</ul>
<ul data-sourcepos="29:1-31:0"></ul></div>
			</div>
			</div><div class="et_pb_column et_pb_column_1_2 et_pb_column_23  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et-last-child">
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><p data-sourcepos="25:1-25:48"><strong>Was ändert sich durch die Novelle des EDL-G?</strong></p>
<p data-sourcepos="27:1-27:79">Die geplante Novelle des Energieeffizienzgesetzes sieht einige Anpassungen vor:</p>
<ul data-sourcepos="29:1-31:0">
<li data-sourcepos="29:1-29:102"><strong>Höherer Schwellenwert:</strong> Künftig sind Unternehmen <span style="text-decoration: underline;">erst</span> ab einem Jahresverbrauch von 2,77 GWh betroffen.</li>
<li data-sourcepos="30:1-31:0"><strong>Wegfall der Prüfung durch Dritte:</strong> Die Verpflichtung zur Prüfung der Umsetzungspläne durch unabhängige Dritte entfällt.</li>
</ul></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div><div class="et_pb_row et_pb_row_17">
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				<div class="et_pb_text_inner"><p data-sourcepos="32:1-32:9"><strong>Fazit</strong></p>
<p data-sourcepos="34:1-34:362">Das EnEfG bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Energieeffizienz zu steigern und von Fördermitteln zu profitieren. Auch wenn die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht verpflichtend ist, so bietet die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen zahlreiche Vorteile. Unternehmen sollten die neuen Anforderungen sorgfältig prüfen und sich rechtzeitig beraten lassen.</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Sie möchten mehr erfahren? <a href="mailto:kontakt@elbe-energie.de" title="Kontakt">Kontaktieren</a> Sie uns für eine individuelle Beratung oder lesen mehr zu den Themen <a href="https://www.elbe-energie.de/category/energiemanagement/" target="_blank" rel="noopener" title="Energieeffizienz und Energiemanagement">Energieeffizienz und Energiemanagement</a></p></div>
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			</div></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pflichten nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG)</title>
		<link>https://www.elbe-energie.de/pflichten-nach-dem-energieeffizienzgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Günther A. Biebl]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jul 2024 13:55:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Fristenkalender]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement; Pflicht; Unternehmen; Grenze]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.elbe-energie.de/?p=9808</guid>

					<description><![CDATA[Energiemanagement Pflicht für Unternehmen mit 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch. Erfahren Sie hier, ob Sie betroffen sind.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Energiemanagement Pflicht Fristen ab 7,5 GWh</h3>
<p><a href="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/07/Bildschirmfoto-2024-07-16-um-16.36.04.png"><img decoding="async" class="wp-image-9820" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/07/Bildschirmfoto-2024-07-16-um-16.36.04.png" alt="Pflichten nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG)" width="545" height="369" /></a></p>
<p><strong>Einführung von EnMS/UMS<br />
Energieeffizienzgesetz zusätzliche Anforderungen</strong></p>
<ul>
<li>Erfassung aller Maßnahmen zu Endenergieeinsparmaßnahmen und Abwärmenutzung</li>
<li>Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN 17463 (ValERI)</li>
<li>Pflicht zur Reduzierung, Vermeidung und Nutzung von <strong><strong><a href="https://www.bfee-online.de/BfEE/DE/Effizienzpolitik/Plattform_fuer_Abwaerme/plattform_fuer_abwaerme_node.html" target="_blank" rel="noopener">Abwärme</a></strong></strong></li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: left;">Keine proaktive Meldung notwendig</li>
<li>Hinweise zur Anwendung im Merkblatt des <strong><a href="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_merkblatt_energieefffizienzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6" target="_blank" rel="noopener">BAFA</a></strong></li>
<li>Stichprobenkontrolle durch das BAFA (Bußgeld von bis zu 100.000 €)</li>
<li>Bei Errichtung und Betrieb: Upload von Dokumenten und Angaben zum EnMS/ UMS</li>
<li>Aussetzung der Energieauditverpflichtung (EDL-G) bis Fristende EnMS/ UMS Einführung</li>
</ul>
<h3></h3>
<h3 style="text-align: center;">Übersicht</h3>
<p><a href="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/07/Bildschirmfoto-2024-07-16-um-16.51.51.png"><img decoding="async" class=" wp-image-9821 aligncenter" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/07/Bildschirmfoto-2024-07-16-um-16.51.51.png" alt="" width="828" height="627" /></a></p>
<p><div id="attachment_130" style="width: 259px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-130" class="wp-image-130" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2021/02/energieoptimierung.jpg" alt="Energiemanagementpflicht ab 7,5 GWh Grenze" width="249" height="166" /><p id="caption-attachment-130" class="wp-caption-text">Unternehmen sind verpflichtet Energiemanagementsysteme zu betreiben</p></div></p>
<h3 style="padding-left: 160px; text-align: right;"></h3>
<h3></h3>
<h3 style="padding-left: 160px; text-align: right;">Was ist ein Energiemanagementsystem?</h3>
<p style="padding-left: 280px; text-align: right;">Der Begriff Energiemanagementsystem leitet sich von der Definition des Begriffs „Energiemanagement“ ab. „Energiemanagement ist die vorausschauende, organisierte und systematisierte Koordination von Beschaffung, Wandlung, Verteilung und Nutzung von Energie zur Deckung der Anforderungen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen.“ (VDI-Richtlinie 4602) Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung kann durch einzelne Maßnahmen erfolgen. Sobald dies geplant in einer Struktur geschieht, kann von einem Energiemanagementsystem (EnMS) gesprochen werden. Insbesondere dann, wenn die Verbesserungen kontinuierlich sind und innerhalb eines <span style="color: #018716;">PDCA-Zyklus</span> erfolgen.</p>
<h1><a style="display: inline !important;" href="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2021/06/PDCA.png"><img decoding="async" class="aligncenter wp-image-5102" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2021/06/PDCA.png" alt="" width="817" height="495" /></a></h1>
<h3></h3>
<p>Weitere Themen: <strong><a href="https://www.elbe-energie.de/category/energiemanagement/">Energiemanagement</a></strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>ISO 50001 oder EMAS?</title>
		<link>https://www.elbe-energie.de/iso-50001-oder-emas/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ivo Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Apr 2024 11:22:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement; Pflicht; Unternehmen; Grenze]]></category>
		<category><![CDATA[ISO 50001; Energiemanagement; EMAS]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.elbe-energie.de/?p=9391</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div class="et_pb_section et_pb_section_7 et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>ISO 50001 oder EMAS?</h3>
<p>Gemäß dem <a href="https://www.buzer.de/8_EnEfG.htm" target="_blank" rel="noopener">Energieeffizienzgesetz</a> müssen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieumsatz über <a href="https://www.elbe-energie.de/energiemanagementpflicht-ab-7komma5-gwh-grenze/">7,5 GWh</a> und öffentliche Stellen über 3 GWh entweder EMAS oder ISO 50001 (EnMS) einführen. Doch welche Wahl ist die richtige? Beide haben Vorteile, aber auch unterschiedliche Aufwände. In diesem Vergleich werden ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede dargestellt.</p>
<h3>Fokus der Systeme</h3>
<p>EMAS oder EnMS  wo liegt jeweils der Fokus?<br />Die ISO 50001 ist fokussiert auf die fortlaufende Verbesserung der Energieeffizienz, während EMAS umfassenden Umweltschutz bietet. EMAS legt Wert auf externe Validierung, das EnMS nicht. Sehr wohl ist es zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen notwendig, sich das Energiemanagementsystem zertifizieren zu lassen.</p>
<h3>Investitionen</h3>
<p>Ein weiterer Unterschied liegt in den anfänglichen Investitionen: Während EMAS in der Regel kaum Investitionen benötigt, erfordert die Implementierung der ISO 50001 möglicherweise höhere Kosten, da insbesondere Messtechnik notwendig wird. Die wesentlichen Energieverbraucher (SEU) sollen nämlich messtechnisch erfasst werden.</p>
<h3>GEMEINSAMKEITEN</h3>
<p><a href="https://www.elbe-energie.de/wiki-energieeffizienz-energieaudit-iso-50001/#wikkienergiemanagement">PDCA</a>-Regelkreis: Beide Systeme basieren auf dem Plan-Do-Check-Act (PDCA)-Regelkreis, der kontinuierliche Verbesserungen ermöglicht. Dieser Zyklus umfasst die Schritte Planung, Umsetzung, Überprüfung und Verbesserung, um systematisch Prozesse zu optimieren und die Leistung zu steigern.</p>
<p><div id="attachment_5102" style="width: 1034px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-5102" class="size-large wp-image-5102" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2021/06/PDCA-1024x621.png" alt="ISO 50001; PDCA Zyklus" width="1024" height="621" /><p id="caption-attachment-5102" class="wp-caption-text">ISO 50001, PDCA Zyklus</p></div></p>
<p>Gesamtverantwortung und Risikobewertung: Sowohl EMAS als auch das EnMS sehen, dass die Verantwortung für das Umwelt- bzw. Energiemanagement bei der Geschäftsleitung liegt. Beide  nutzen außerdem eine Risiken-Chancen-Bewertung als Grundlage für strategische Entscheidungen und Ziele.</p>
<p>Rechtliche Anforderungen: Beide Systeme fordern eine Bewertung der rechtlichen Situation in der Organisation, um sicherzustellen, dass alle einschlägigen Umwelt- bzw. Energierechtsvorschriften eingehalten werden. Fortlaufende Verbesserung: Sowohl EMAS als auch ISO 50001 setzen auf den Gedanken der fortlaufenden Verbesserung. Beide Systeme erfordern ein Monitoring der Fortschritte mittels Kennzahlen. Bei Abweichungen werden Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen veranlasst. Außerdem wird eine Ursachenanalyse betrieben.</p>
<h3>VOR- UND NACHTEILE</h3>
<p><strong>VORTEILE EMAS:</strong><br />Ganzheitlicher Ansatz: EMAS betrachtet die Verbesserung der Umweltleistung ganzheitlich und deckt verschiedene Bereiche wie Umweltschutz, Organisations- und Mitarbeiterführung ab.<br />Kostenersparnis: Im Vergleich zur ISO 50001 erfordert EMAS in der Regel weniger Investitionen (Messtechnik).<br />Außenwirkung: EMAS bietet Rabatte im Rahmen von Genehmigungsverfahren.</p>
<p><strong>NACHTEILE  EMAS:</strong><br />Höherer Verwaltungsaufwand: Die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines EMAS-Systems erfordert in der Regel einen höheren Verwaltungsaufwand aufgrund der umfassenden Umweltberichterstattung und externen Validierung. Kurzum, es wird mehr Papier produziert.<br />Komplexität: EMAS kann aufgrund seiner ganzheitlichen Natur komplexer sein als ISO 50001, was die Implementierung und Verwaltung erschweren kann.</p>
<p><strong>VORTEILE ISO 50001</strong>:<br />Fokus auf Energieeffizienz: Das System fokussiert ausschließlich die Verbesserung der Energieeffizienz. Dies ermöglicht direkte Kosteneinsparungen.<br />Internationale Anerkennung: Die ISO ist eine international anerkannte Normenreihe.<br />Kompatibilität: Die sogenannte HLS-Struktur, der Aufbau der Norm, sind gleich zu weiteren bekannten Normen wie ISO 9001, 27001, 14001 und weitere. Dadurch ist es einfacher schlanke Dokumentationen sowie ein integriertes Managementsystem zu betreiben.</p>
<p>Einfachheit: Das EnMS bietet einen einfachen Weg zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems. Begleitnormen wie ISO 50006, 50015 ermöglichen eine tiefgehende Systemintegration und bieten klare Anweisungen.</p>
<p><strong>NACHTEILE ISO 50001:</strong><br />Höhere Investitionskosten: Höhere Kosten durch Messtechnik.</p>
<p><img decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-3666" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2021/04/umweltmanagement.jpg" alt="ISO 50001" width="525" height="390" /></p>
<h3>Empfehlung:</h3>
<p>Folgende Empfehlung kann Ihnen Elbe Energie auch ohne detaillierte Sachstandsbetrachtung aussprechen: Sollten Sie weitere Managementsysteme der ISO Reihe bereits implementiert haben (ISO 9001, 27001, 14001, ISO 45001 ff.), zögern Sie nicht das EnMS nach ISO 50001 zu implementieren. Denn auch in Ihrem Unternehmen existiert bestenfalls <strong>nur EIN Managementsystem</strong>.</p>
<p>Doppelte Strukturen, die sich aus nicht integrierten Managementsystemen ergeben, können und wollen Sie sich nicht leisten. Arbeitszeit und Mitarbeiter sind schwer verfügbar und sollten stets im Einsatz zur Produktion von Waren, Gütern und Dienstleistungen eingesetzt werden. Wir sind dabei Ihr Partner, um fachlich korrekt und effizient die Systeme ISO 50001 und 14001 zu implementieren. Gerne integrieren wir diese in Ihre bestehende Struktur, zum Beispiel gemäß ISO 9001.</p>
<h2>360° Ansatz</h2>
<p>Energiemanagement und Effizienzsteigerung sind nicht die einzigen Aspekte, die Sie betrachten sollen. Auch die Eigenerzeugung von Energie, die Energiebeschaffung und die Reduktion von Energiesteuern,- Abgaben und -Umlagen sind ganzheitlich zu denken. Nur so vermeiden Sie Nachteile und profitieren von einer maximalen Steigerung Ihrer Umwelt- und Kostenperformance.</p>
<p><div style="width: 1080px;" class="wp-video"><video class="wp-video-shortcode" id="video-9391-1" width="1080" height="1080" poster="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/04/360-Grad-EMAS-ODER-ISO-50001.png" loop autoplay preload="auto" controls="controls"><source type="video/mp4" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/04/04_24-instareel-EnMS-Elbe.mp4?_=1" /><a href="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/04/04_24-instareel-EnMS-Elbe.mp4">https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/04/04_24-instareel-EnMS-Elbe.mp4</a></video></div></p>
<p>Die Elbe Energie Gruppe deckt alle Aspekte der Energiewende ab.</p>
<p>PV-Anlagen und <a href="https://exit-co2.de/transformationsplan-hamburg/" target="_blank" rel="noopener">Transformationslösungen</a> werden dabei durch unsere Tochtergesellschaft <a href="https://exit-co2.de/" target="_blank" rel="noopener">KNE</a> abgedeckt. Effizienzkonzepte, Energiebeschaffung und Abgabenreduktion direkt durch uns.</p>
<p>Nutzen Sie unseren 360°-Ansatz und denken Sie Energie ganzheitlich.</p>
<h3>FAZIT: EMAS ODER ISO 50001?</h3>
<p>Die Wahl zwischen EMAS und ISO 50001 hängt von den Bedürfnissen und Ressourcen Ihres Unternehmens ab. Entscheiden Sie mit Bedacht und lassen Sie sich durch uns <a href="https://www.elbe-energie.de/kontakt/">beraten</a>.</p></div>
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]]></content:encoded>
					
		
		<enclosure url="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2024/04/04_24-instareel-EnMS-Elbe.mp4" length="2659343" type="video/mp4" />

			</item>
		<item>
		<title>Energiemanagementpflicht ab 7,5 GWh Grenze</title>
		<link>https://www.elbe-energie.de/energiemanagementpflicht-ab-7komma5-gwh-grenze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ivo Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Oct 2023 06:20:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energieeffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemanagement; Pflicht; Unternehmen; Grenze]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.elbe-energie.de/?p=8968</guid>

					<description><![CDATA[Energiemanagement Pflicht für Unternehmen mit 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch. Erfahren Sie hier, ob Sie betroffen sind.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div class="et_pb_section et_pb_section_8 et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>Energiemanagement Pflicht kommt</h3>
<p>Das Energieeffizienzgesetz wurde vom deutschen Bundestag am 23.09.2023  <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/09/20230921-bundestag-beschliesst-energieeffizienzgesetz.html" target="_blank" rel="noopener">beschlossen</a> und bringt neue Verpflichtungen für Unternehmen. Das Gesetz beinhaltet konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Es hat bereits die Zustimmung im Bundesrat erfahren, nun erwartet der Markt die Durchführungsverordnung. Die <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007632.pdf" target="_blank" rel="noopener">Beschlussfassung</a> verlinken wir Ihnen hier. In diesem Artikel erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen von der Energiemanagementpflicht betroffen ist. Alle weiteren Pflichten, die sich aus dem Energieeffizienzgesetz ergeben, behandeln wir an anderer Stelle dieses Blogs.</p>
<h3>Pflicht zum Energiemanagement in der Vergangenheit</h3>
<p>Schon in der Vergangenheit war eine große Anzahl von Unternehmen von der Energiemanagementpflicht betroffen. Diese galt aber nur, wenn die Unternehmen von gewissen Vergünstigungen bei Energieabgaben, &#8211; Steuern und Umlagen profitieren wollten. So war es verpflichtend ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreiben, wenn man als Unternehmen des produzierenden Gewerbes an der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen partizipieren wollte. Strom- und Energiesteuerermäßigungen sind ebenfalls an den Betrieb eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems gekoppelt. Hier ändert sich durch den Beschluss nichts.</p>
<div id="attachment_130" style="width: 259px;" class="wp-caption alignleft">
<p><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-130" class=" wp-image-130" src="https://www.elbe-energie.de/wp-content/uploads/2021/02/energieoptimierung.jpg" alt="Energiemanagement Pflicht für Unternehmen" width="249" height="166" /></p>
<p id="caption-attachment-130" class="wp-caption-text">Unternehmen sind verpflichtet Energiemanagementsysteme zu betreiben</p>
</div>
<h3 style="padding-left: 160px;">Was ist ein Energiemanagementsystem?</h3>
<p style="padding-left: 280px;">Der Begriff Energiemanagementsystem leitet sich von der Definition des Begriffs „Energiemanagement“ ab. „Energiemanagement ist die vorausschauende, organisierte und systematisierte Koordination von Beschaffung, Wandlung, Verteilung und Nutzung von Energie zur Deckung der Anforderungen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen.“ (VDI-Richtlinie 4602) Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung kann durch einzelne Maßnahmen erfolgen. Sobald dies geplant in einer Struktur geschieht, kann von einem Energiemanagementsystem (EnMS) gesprochen werden. Insbesondere dann, wenn die Verbesserungen kontinuierlich sind und innerhalb eines PDCA-Zyklus erfolgen.</p>
<h3>Was ist die ISO 50001?</h3>
<p>Die ISO 50001 ist eine internationale Norm, welche die Inhalte eines Energiemanagementsystems definiert.</p>
<h3>Energiemanagementpflicht Grenze bei 7,5 GWh</h3>
<p>Der Gesetzestext aus dem Beschluss besagt in §8: „Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 7,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 einzurichten.“ Es sind somit alle Unternehmen von der Pflicht zum Energiemanagement betroffen, ganz gleich, ob sie dem produzierenden Gewerbe angehören oder ein Dienstleistungsunternehmen sind. Sobald der Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre durchschnittlich 7,5 GWh beträgt, ist das Unternehmen verpflichtet, ein EnMS (Energiemanagementsystem) einzuführen und aufrecht zu erhalten.</p>
<h3>Frist Einführung Energiemanagementsystem</h3>
<p>Wie immer wird es Umsetzungsfristen geben, dies gilt auch für die Energiemanagement-Pflicht ab 7,5 GWh Energieverbrauch. Es ist jedoch zu erwarten, dass es schwierig sein wird, genügend Beratungskapazitäten sicherzustellen. Daher bitten wir Sie, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie die Pflicht zum Energiemanagement sicher erfüllen wollen.</p>
<p>Nehmen Sie hier <a href="https://www.elbe-energie.de/kontakt/">Kontakt</a> zur Elbe Energie auf, um Ihr Energiemanagementsystem bis 18.07.2025 fristgerecht einzuführen.</p>
<p><strong>Update Februar 2025</strong> <a href="https://www.elbe-energie.de/energiemanagement-frist-2025/" target="_blank" rel="noopener">Energiemanagement Frist 2025</a></p>
<p>Weitere Themen: <a href="https://www.elbe-energie.de/category/energieeinkauf/">Energieeinkauf</a></p></div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Umsetzungspflicht von Effizienzmaßnahmen (EnSimiMaV) ab 01.10.</title>
		<link>https://www.elbe-energie.de/umsetzungspflicht-von-effizienzmassnahmen-ensimimav-ab-01-10/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Günther A. Biebl]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Oct 2022 09:21:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemanagement]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.elbe-energie.de/?p=8262</guid>

					<description><![CDATA[Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ &#8211; Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV zur Senkung des Energieverbrauchs tritt am 01.10. in Kraft. Wer? Unternehmen mit Energieverbrauch &#62; 10 GWh/a (Durchschnitt letzte 3 Jahre), die ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) betreiben oder Energieaudits (DIN 16247) gemäß EDL-G durchführen. Was? Identifizierung wesentlicher Effizienzmaßnahmen (gem. Energieaudit, EnMS, EMAS) [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ &#8211; Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV zur Senkung des Energieverbrauchs tritt am 01.10. in Kraft.</p>
<p>Wer?</p>
<p>Unternehmen</p>
<ul>
<li>mit Energieverbrauch <strong>&gt; 10 GWh/a</strong> (Durchschnitt letzte 3 Jahre), die ein</li>
<li>Energiemanagementsystem (<strong>ISO 50001)</strong> betreiben oder</li>
<li><strong>Energieaudits (DIN 16247</strong>) gemäß EDL-G durchführen.</li>
</ul>
<p>Was?</p>
<ul>
<li>Identifizierung wesentlicher Effizienzmaßnahmen (gem. Energieaudit, EnMS, EMAS)</li>
<li>Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen (gem. DIN EN 17463 (ValERI))</li>
<li>Maßnahmenauswahl anhand der Wirtschaftlichkeit</li>
<li>Bestätigung fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzter Maßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren</li>
<li>Umsetzung und Dokumentation des Maßnahmenplans</li>
<li>Nachweis Anrechnung Investitionen bzgl. energiebezogene Beihilfen ab 2023</li>
</ul>
<p>Wann?</p>
<p>Die Umsetzung muß <strong><u>unverzüglich ab Oktober</u></strong> beginnen und innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.</p>
<p>Details:<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6" target="_blank" rel="noopener">https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
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