EDL-G Novellierung verabschiedet- Energieaudit
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur EDL-G Novellierung in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 verabschiedet. Daraus ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Pflicht zum Energieaudit.
Wichtigste Änderungen der EDL-G Novellierung im Überblick
Bagatellschwelle
Energieauditpflichtige Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch unterhalb der Bagatellschwelle von 500 MWh müssen künftig statt eines Energieaudits lediglich ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch und ihren Energiekosten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online melden.
Dafür erhalten die Unternehmen Hinweise und Informationen über Einsparmöglichkeiten und Förderprogrammen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Weiterbildung Energieauditoren nach der EDL-G Novellierung
Energieauditoren unterliegen zukünftig einer Pflicht zur Fort- und Weiterbildung. Dies soll eine möglichst hohe Qualität der Beraterleistung zu gewährleisten.
Vereinfachung des Nachweises der Durchführung
Künftig wird von den Unternehmen gefordert, ausgewählte Basisdaten aus dem Bericht des Energieberaters über eine Online-Maske zu melden.
Klarstellungen durch die EDL-G Novellierung
Die Änderung enthält Klarstellungen im Bereich der Definitionen, sowie der Inhalte des Auditberichts, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
Energieaudit in Hamburg
Haben auch Sie schon geprüft, ob die aktuellen Änderungen Einfluss auf Ihre Auditplanung haben?
Gerne übernehmen wir das für Ihre Organisation. Melden Sie sich gerne unter Tel.: +49 (0)40. 20 93 201 – 0 oder Kontakt@Elbe-Energie.de.