Nach Kabinettsbeschluss liegt das novellierte EDL-G nun dem Bundesrat zur Beratung vor. Das BAFA hat daher den Leitfaden vom 14.02. am 20.03. aktualisiert.
Wesentliche Änderungen:
- Unternehmen mit Energieverbrauch < 500 MWh/a sind von Auditplicht bereit
- Der Abschluss des Energieaudits ist innerhalb von sechs Wochen dem BAFA zu melden
- Auditoren müssen sich vor dem Energieaudit beim BAFA zu registrieren
- Auditoren müssen Ihre Qualifikation durch regelmäßige Fortbildungen nachweisen
- Strengere Vorgaben für Clusterbildung im Multi-Site-Verfahren
- Bei ISO 50001/EMAS muß Zertifikat vorgelegt werden
- Detaillierte Vorgaben zu Berichtsumfang und Darstellung von Effizienzmaßnahmen
- Lastganganalysen bei Verbräuchen > 100 MWh/a Strom bzw. > 1.500 MWh/a Erdgas
- Bildung und Bewertung von Energiekennzahlen
- Ermittlung von aktuellen/optimalen Energie- und Stoffströmen bei Produktionsprozessen
Details unter http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieaudit/energieaudit_node.htm