Ab 2017 müssen BesAR-Unternehmen die EEG-/KWK-Umlagen direkt mit dem ÜNB abrechnen. Ziel ist die vereinfachte Abstimmung zum „Selbstbehalt“, „Cap“ und „Super-Cap“ bei Stromlieferungen mehrerer Lieferanten, ggf. an mehrere Abnahmestellen und bei unterjährigem Lieferantenwechsel.
Folgende Pflichten der ÜNB / Lieferanten gehen auf die Unternehmen über:
- Prognose der KWK-/EEG-umlagepflichtigen Strommenge pro Monat
- Zahlung monatlicher Abschläge der KWK-/EEG-Umlage
- Nachzahlung ggf. zzgl. Zins bei zu geringen Abschlägen
- Vorlage der Jahresendabrechnung zum 31.05. des Folgejahres ggf. mit Wirtschaftsprüfertestat
Empfehlung ELBE ENERGIE:
Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht kann der ÜNB die volle KWK-Umlage für 2017 abrechnen und erst mit Jahresabrechnung 2018 nachträglich entlasten. Auf Wunsch übernehmen Stromlieferanten oder ELBE ENERGIE ggf. die Melde- und Abwicklungspflicht in Vollmacht.
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