Netzentgelte Strom: Atypische Netznutzung bleibt
Die BNetzA hat folgende zum 01.01.2017 geplanten Änderungen (vgl. ELBE ENERGIE Newsletter Januar 2017 + Oktober 2016) nach massiven Protesten der Industrie gestoppt:
- Mindestleistung: 1.000 kW (aktuell: 100 kW)
- Erheblichkeitsschwelle: 50 % (aktuell: 5 % HöSP – 30 % NSP)
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