Der BMWi-Referentenentwurf vom März 2017 enthält u.a. für Kundenanlagen (z.B. Industriestandorte/Gebäude, in denen mehrere Letztverbraucher angeschlossen sind) folgende Neuerungen, die den Lieferantenwechsel ermöglichen sollen:
- Stellung von Zählpunkten (bilanzierungsrelevante Unterzähler) durch den VNB an dessen Netz die Kundenanlage angeschlossen ist
- Definition Summenzähler zur Erfassung des Strom-/Gasbezugs der Kundenanlage aus dem VNB-Netz
- Anwendung des Meßstellenbetriebsgesetz (MsbG) auf alle Zähler (inkl. Erzeugungszähler)
- Smart Meter – Umrüstungspflicht
- Verantwortung des Meßstellenbetreibers des Summenzählers für alle an das Smart Meter Gateway angebundenen Unterzähler
- Kein Wahlrecht des Meßstellenbetreibers für Anschlußnutzer
- Zählererrichtungskosten trägt der Kundenanlagebetreiber
- Verrechnung von SLP-Profilen mit RLM-Werten Summenzähler ist solange zulässig, wie noch keine Anbindung an ein Smart Meter Gateway vorliegt und keine energiewirtschaftlichen, mess- oder eichrechtlichen Belange entgegenstehen.
Empfehlung ELBE ENERGIE:
Prüfen Sie als Kundenanlagenbetreiber, welche neuen Pflichten auf Sie zukommen bzw. als Anschlußnutzer, welche neuen Rechte/Möglichkeiten Sie haben.
Haben Sie Fragen ?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf !