Am 03.07. haben Bundestag und Bundesrat in einem Paket u.a. das Kohleausstiegsgesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2020) beschlossen.

Wesentliche Inhalte:

  • Erhöhung des Förderdeckels auf 1,8 Mrd. €/a (aktuell: 1,5 Mrd. €/a)
  • 40% Förderung für Wärme- und Kältenetze mit 75 % KWK-Anteil bis 31.12.29
  • Wegfall der Meldung der zu negativen Preisen an der Strombörse erzeugten Strommengen
  • Erhöhung der Grundförderung ab 2030 für neue/modernisierte KWK-Anlagen > 2 MW um 5 €/MWh
  • Begrenzung des KWK-Zuschlags
    • 2021-2022: 5.000 Vbh/a
    • 2023-2024: 4.000 Vbh/a
    • Ab 2025: 3.500 Vbh/a
  • Förderung für (Neu-)Anlagen bis 50 KW rückwirkend zum 01.01.20
    • Netzeinspeisung: 160 €/MWh für 30.000 Vbh
    • Kundenanlagennutzung: 80 €/MWh für 30.000 Vbh

Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission.

 

  • Einschätzung Elbe Energie:

Inwieweit das rückwirkende Inkrafttreten rechtlich zulässig ist, wird gerichtlich zu klären sein. Dies betrifft vor allem BHKW bis 50 kW und sogenannte „überbaute“ Anlagen, die größer, flexibler und wirtschaftlicher dimensioniert worden sind. Falls Ihr Unternehmen betroffen ist, wenden Sie sich gerne an uns.