Energieeffizienz Wiki
Erfahren Sie hier Wissenswertes zu unseren Dienstleistungen Energiemanagement, Energieaudit, Energieeffizienz- und Transformationskonzepte. Damit können Sie Ihre Projekte selbstständig umsetzen. Falls Sie doch Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Energiemanagement
Was ist ein Energiemanagementsystem?
Der Begriff Energiemanagementsystem leitet sich von der Definition des Begriffs „Energiemanagement“ ab. „Energiemanagement ist die vorausschauende, organisierte und systematisierte Koordination von Beschaffung, Wandlung, Verteilung und Nutzung von Energie zur Deckung der Anforderungen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen.“ (VDI-Richtlinie 4602) Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung kann durch einzelne Maßnahmen erfolgen. Sobald dies geplant in einer Struktur geschieht, kann von einem Energiemanagementsystem (EnMS) gesprochen werden. Insbesondere dann, wenn die Verbesserungen kontinuierlich sind und innerhalb eines PDCA-Zyklus erfolgen. |
Wozu dient Energiemanagement?
Steigende Energiekosten durch die Energiewende und die Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen zwingen Unternehmen dazu, immer bewusster mit ihren Ressourcen umzugehen. Ein Hauptanliegen des EnMS ist es, nicht nur den spezifischen Energieverbrauch zu senken sondern auch die Fertigungsgemeinkosten. Energiemanagement umfasst die Optimierung der Energiebeschaffung, der Energiewandlung und des Energieverbrauchs. Bei steigenden Energiekosten kann so der Anstieg der spezifischen Energiekosten abgemildert werden.
Varianten der EnMS
Als kleinste Variante eines EnMS gilt die Vorgehensweise nach SpaEfV. Hier kann mit wenig Aufwand eine systematische Vorgehensweise zur Senkung der Betriebskosten umgesetzt werden. Das System wird als alternatives System nach SpaEfV bezeichnet. Ebenfalls stehen Energieaudits nach DIN EN ISO 16247 zur Verfügung. Diese sind umfangreich und zeigen dem Unternehmen die Möglichkeiten zur Verbesserung auf. Eine kontinuierliche Verbesserung im Rahmen von Energieaudits ist jedoch nur in Unternehmen möglich, welche die empfohlenen Maßnahmen konsequent umsetzen. Für größere Organisationen eignet sich die Einrichtung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001. Ziel des EnMS nach ISO 50001 ist es, eine kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung („energy performance“) zu erreichen. Die Verbesserung wird an Energiekennzahlen abgelesen. In bereits zertifizierten Unternehmen mit mehreren Managementsystemen (ISO 9001, ISO 14001) bietet sich der Aufbau eines integrierten Energiemanagementsystems an. Hier können Synergien genutzt werden, die sich aus der „High Level Structure“ moderner Managementsysteme ergeben. Ein wirkungsvolles Energiemanagementsystem kann allerdings auch Bestandteil eines Umweltmanagementsystems nach EMAS sein. Eine systematische Herangehensweise zur Aufdeckung von Einsparpotentialen kann sich für alle Unternehmen lohnen. Nicht zuletzt sind auch gesetzliche Vorgaben dafür ausschlaggebend, sich systematisch mit Einsparpotentialen zu beschäftigen.
Energiemanagement Pflicht
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung kann sich durch folgende Vorschriften ergeben:
- EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- StromStG (StromSteuergesetz)
- EnergieStG (EnergieSteuergesetz)
- EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
Unsere Erfahrungen bei Einführung und dem Betrieb von Managementsystemen lassen folgende Einschätzungen zu: Der Senkung der energiebezogenen Betriebskosten und den erreichbaren Steuer- und Abgabenvorteilen stehen Ausgaben für personelle, zeitliche und technische Ressourcen entgegen. Insbesondere dann, wenn nicht genügend eigenes qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, ist eine externe Beratung und Betreuung während des Aufbaus und Betrieb eines Managementsystems notwendig. Kosten für Zertifizierung und Zertifikate fallen regelmäßig an.
Energieaudit
Mit einem gut vorbereiteten Energieaudit sparen Sie Dienstleistungskosten und externen Aufwand. Gleichzeitig lernen Sie Ihre Infrastruktur besser kennen und erhalten wertvolle Unterlagen in Bezug auf die vorbeugende Instandhaltung. Selbst erstellte Verbraucherverzeichnisse können außerdem eine wichtige Rolle bei der Inventarisierung spielen.
Vielleicht wollen Sie Ihr Energieaudit auch selbst durchführen? Hier erhalten Sie wichtige Hinweise zu den Anforderungen, zum Ablauf und zur Durchführung des Energieaudits.
Was ist ein Energieaudit?
Ein Energieaudit ist die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs von Anlagen, Gebäuden, Systemen oder Organisationen mit dem Ziel, Energieflüsse und Potenziale für die Verbesserung der Energieeffizienz zu identifizieren.“
(Quelle: DIN EN 16247 – 1:2012)
Ein Energieaudit muss durch qualifizierte Fachexperten durchgeführt und dokumentiert werden. Diese müssen die Anforderungen des § 8b EDL-G erfüllen.
Das können auch Mitarbeiter Ihres eigenen Unternehmens sein. Sollten Sie diese Mitarbeiter nicht im eigenen Unternehmen finden, hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine Liste mit zugelassen Energieauditoren veröffentlicht.
Nicht zu verwechseln sind Energieaudits gemäß DIN EN 16247 mit Audits im Rahmen von Managementsystemen. Hier prüfen Auditoren einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft die Konformität eines Managementsystems in Bezug auf die Anforderungen einer Norm (z.B. ISO 50001).
Energieaudit alle 4 Jahre
Falls Ihr Unternehmen als Nicht-KMU durch das EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet ist, ist dieses alle vier Jahre zu wiederholen. Erstmalig bestand diese Pflicht zum 05. Dezember 2015.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist mit der stichprobenhaften Überprüfung beauftragt und hat ein Merkblatt mit Hinweisen zur Durchführung veröffentlicht. Diese Stichproben werden regelmäßig durchgeführt, was unsere Erfahrung zeigt.
Sollte Ihr Unternehmen als KMU gemäß Definition der EU-Kommission eingestuft sein, können Sie das Energieaudit dazu nutzen, Steuererstattungen gemäß StromStG / EnergieStG zu erhalten. Dazu ist das Audit jährlich zu aktualisieren und einer Zertifizierungsgesellschaft vorzulegen. Diese erstellt dann nach einer Dokumentenprüfung oder erfolgter Begehung ein Testat als Nachweis.
Ablauf Energieaudit
|
|
Einleitender Kontakt im Energieaudit Der Energieauditor legt mit der Organisation die Rahmenbedingungen zum Energieaudit fest. Dies umfasst die mit der Beratung verbundenen Ziele und Erwartungen sowie die Kriterien, an denen Energieeffizienzmaßnahmen gemessen werden sollen. Auftakt-Besprechung im Energieaudit Hier werden die zu liefernden Daten, Anforderungen an Messungen und Vorgehensweisen für die Installation von Messmitteln erläutert. Es findet eine Abstimmung über die praktische Durchführung des Energieaudits statt. Dazu gehört, dass das Unternehmen eine für die Begleitung des Energieaudits verantwortliche Person benennt. Standortspezifische Gegebenheiten, einzuhaltende Sicherheitsbestimmungen und Termine zu den einzelnen Stufen des Energieaudits werden festgelegt. Am Ende der Auftakt-Besprechung zum Energieaudit ist jedem Beteiligten klar, was zu welchem Zeitpunkt durch welche Person zu erledigen ist, damit das Energieaudit zu einer nachhaltigen Senkung der Energiekosten und des Energieverbrauchs führt. Außerdem ist je nach Unternehmensziel festgelegt, welche Kennzahlen und Bewertungsmethoden zur Bewertung der Energieeinsparpotentiale im Bericht zum Energieaudit verwendet werden. Energieanalyse im Energieaudit In dieser Phase stellt der Energieauditor die IST-Situation der energiebezogenen Leistung fest. Hierbei findet eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs- und Versorgungsseite statt. Auf dieser Grundlage bestimmt er Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz. An dieser Stelle ist auch die Erstellung eines Sankey-Diagramms (Energieflussdiagramms) angemessen. Diese Verbesserungsmöglichkeiten werden nach festgelegten Kriterien bewertet. Die Zuverlässigkeit der Daten, die angewandten Berechnungsmethoden sowie die getroffenen Annahmen werden aufgezeigt. Hier bietet sich die Erarbeitung von Tabellen als Darstellung der Potentiale zur Energiekostensenkung an. Dies ermöglicht dem Kunden ein einfaches Lesen des Berichts zum Energieaudit. Kennzahlen und Maßnahmenbewertung im Energieaudit Wie in der Auftakt-Besprechung zum Energieaudit festgelegt, werden bei der Darstellung der Potentiale zur Senkung der Energiekosten brauchbare Energiekennzahlen (EnPI) festgelegt. Diese werden möglichst um Energieeinflussfaktoren und weitere Variablen bereinigt. Diese könnten wie folgt lauten:
Insbesondere für Entscheider ist es ratsam, Kennzahlen mit Energiekostenbezug abzuleiten. Für Techniker sind Kennzahlen mit Energieverbrauchsbezug relevant. Für alle Adressaten des Auditberichtes kann so durch das Energieaudit ein erheblicher Mehrwert entstehen. |
Datenerfassung im Energieaudit Der Energieauditor erfasst Informationen und Daten zu den Energie verbrauchenden Systemen, Prozessen, Einrichtungen und Dienstleistungen. Er erfasst weiterhin quantifizierbare Variablen bzw. Energieeinflussfaktoren, die den Energieverbrauch und damit die Energiekosten beeinflussen. Vorherige Untersuchungen im Unternehmen in Bezug auf Energie und Energieeffizienz sowie Energietarife, aber auch Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsdokumente und relevante wirtschaftliche Daten werden hier berücksichtigt. Messdaten werden bewertet und um Energieeinflussfaktoren bereinigt. Durch diese Stufe des Energieaudits wird die Grundlage geschaffen, Energieeffizienzmaßnahmen mit hinreichender Genauigkeit bewerten zu können. Gleichzeitig kann dadurch festgelegt werden, welche Energieverbraucher während des Außeneinsatzes im Rahmen des Energieaudits durch den Energieauditor begutachtet werden. Außeneinsatz im Energieaudit Der Energieauditor begeht das zu prüfende Objekt, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, für die zusätzliche Daten benötigt werden. Arbeitsabläufe sowie das Verhalten der Nutzer und ihr Einfluss auf den Energieverbrauch und die Effizienz werden untersucht. Im Rahmen von Befragungen, zum Beispiel der Mitarbeiter, wird außerdem festgestellt, inwieweit diese Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Auf dieser Basis werden erste Verbesserungsvorschläge generiert. Dabei wird auch sichergestellt, dass Messungen unter realen Bedingungen stattfinden und verlässlich sind. Die zuvor festgelegten Energieverbraucher werden untersucht, um Potentiale zur Energieverbrauchs- und Energiekostensenkung zu ermitteln. Auditbericht zum Energieaudit Der Bericht des Energieauditors wird transparent, schlüssig und nachvollziehbar gestaltet. Er enthält eine Zusammenfassung, allgemeine Informationen zum Hintergrund, die Dokumentation der Energieberatung und eine Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz mit
In der Zusammenfassung ist es hilfreich, die oben genannte Tabelle als Übersicht für den Leser zu verwenden. So kann durch den Entscheider einfach die Umsetzung erster Maßnahmen eingeleitet werden. Das Unternehmen kann so schneller von den Energiekostensenkungen profitieren, welche sich aus dem Bericht zum Energieaudit ergeben. Abschlussbesprechung zum Energieaudit In der abschließenden Besprechung präsentiert der Energieauditor seine Ergebnisse, erklärt diese bei Bedarf und übergibt den Bericht. Eine Powerpoint-Präsentation kann hier hilfreich sein, die Ergebnisse des Energieaudits für alle interessierten Kreise verständlich darzustellen. |
Gesamtenergieverbrauch sicher bewerten
Energieaudit – Ermittlung Gesamtenergieverbrauch Der Gesamtenergieverbrauch für ein verpflichtetes Unternehmen (TH3_W1.6) wird für einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ermittelt. Wie wird eine Energieverbrauchsmenge in Kilowattstunden umgerechnet? Der Verbrauch von schwerem Heizöl, Schiffsöl, Ottokraftstoffen, Dieselkraftstoffen und Biodiesel wirdn mit dem jeweiligen Heizwert berechnet. Für alle weiteren Brennstoffe erfolgt die Berechnung mittels Brennwert. Dazu ist folgende Tabelle anzuwenden: |
Welche Energieträger müssen nicht berücksichtigt werden? Alle Energieträger außer Flugzeugtreibstoffe und Bunkeröle für die Seeschifffahrt müssen berücksichtigt und in der Einheit Kilowattstunden angegeben werden. Auch nicht berücksichtigt werden:
|
Gebäudeenergieverbrauch bewerten
Fuhrpark Flottenverbrauch untersuchen
Auch der Transport des Unternehmens, der Unternehmensgruppe oder verbundener Partnerunternehmen ist Bestandteil des Energieaudits. Durch die Untersuchung des Transportwesens sollen Einsparpotentiale ermittelt werden, die sich im Bereich Kraftstoffverbrauch ergeben können. Hier soll insbesondere auch das Nutzerverhalten berücksichtigt werden. Eine hohe Anzahl an vergleichbaren Fahrzeugen kann zusammengefasst werden. Anhand von geeigneten Kennzahlen können Aussagen zur Energieeffizienz einzelner Fahrzeug- und Nutzergruppen getätigt werden. Der Transport kann ausgenommen werden, wenn sein Energieverbrauch weniger als 10 % des Gesamtverbrauchs beträgt. Der Verbrauch von Dienstwagen mit Privatnutzung ist ebenfalls nicht Bestandteil des Energieaudits. |
Matrixaudit - Standorte sinnvoll clustern
Matrixaudit – Energieaudit im Matrixverfahren Unternehmen, welche eine Vielzahl an gleichartigen Standorten betreiben, können ein sogenanntes Multi-Site-Verfahren im Energieaudit anwenden, bei dem Cluster von Standorten gebildet werden. Die Prozesse müssen hierbei an allen Standorten im Wesentlichen gleichartig sein und mit ähnlichen Methoden und Verfahren durchgeführt werden. Unternehmen, die ihre Geschäfte an verschiedenen Standorten durch miteinander verknüpfte Prozesse abwickeln, sind ebenfalls für die stichprobenartige Überprüfung geeignet. Sind nicht überall gleichartige Prozesse und Verfahren vorhanden, muss jeder energieverbrauchsrelevante Prozess mindestens einmal im Energieaudit berücksichtigt werden. Folgende Kriterien können zur Clusterbildung herangezogen werden:
Als repräsentativ wird das Energieaudit angesehen, wenn aus jedem Cluster eine Anzahl von Standorten ausgewählt wird, die der Quadratwurzel der Gesamtzahl der Standorte im Cluster entspricht (bei nicht ganzzahligen Ergebnissen wird jeweils aufgerundet). Alle Cluster sollen im Energieaudit Berücksichtigung finden. Die ermittelten Potentiale zur Senkung des Energieverbrauchs und der Energiekosten dürfen standortspezifisch sein. Darüber hinaus muss im Auditbericht begründet werden, welche Kriterien bei der Standortauswahl im Energieaudit berücksichtigt wurden; dies sollte auf das jeweilige Cluster bezogen werden. Angaben zur Vergleichbarkeit der Standorte werden ebenfalls durch das BAFA gefordert. |
Multi-Site-Verfahren bei Unternehmensverbünden und Partnerunternehmen Das Multi-Site-Verfahren kann auf Partner- und/oder verbundene Unternehmen ausgeweitet werden, wenn eine Clusterung auf vergleichbare Standorte der jeweiligen Unternehmen erfolgt. Für nicht vergleichbare Standorte und Unternehmensteile muss ein eigenständiges Energieaudit durchgeführt werden. Auch innerhalb dieser Verfahrensweise muss eine für die Durchführung des Energieaudits verantwortliche Stelle (Unternehmen oder Personen) von der Unternehmensleitung benannt werden. Eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme am Energieaudit sollten alle teilnehmenden Unternehmensteile von der Leitung erhalten. Der Energieauditbericht kommt allen Teilnehmern zu. Klar hervorgehen sollte hieraus, welche Effizienzmaßnahmen für welchen Unternehmensbereich gelten. Repräsentativität und Ausnahmen von der Energieauditpflicht Ein Energieaudit für ein einzelnes Unternehmen, einen einzelnen Standort, mehrere Standorte oder für eine Gruppe von Unternehmen bzw. Partnerunternehmen wird dann als repräsentativ angesehen, wenn das Energieaudit mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs umfasst. Bei dieser Betrachtung ist wichtig, dass nicht nur die Energieträger Strom und Erdgas, sondern auch alle anderen Energieträger summiert werden. Hier ist wichtig, dass Energieverbrauch nicht doppelt bilanziert wird. So ist beispielsweise der vom Energieversorger bezogene Strom auf der Bezugs- und der zur Druckluftproduktion eingesetzte Strom auf der Verbrauchsseite zu bilanzieren. Dies ermöglicht es den Unternehmen, stets den Blick auf wesentliche Energieverbräuche zu lenken und Ausnahmen so zu definieren, dass ein Mehrwert für die Organisation entsteht. Beispiele für den Ausschluss aus dem Energieaudit aufgrund der „Zehn-Prozent-Regel“ können sein:
Das Energieaudit sollte auf aktuellen, kontinuierlich oder zeitweise gemessenen, nachweisbaren Daten zum Energieverbrauch basieren. Das Energieaudit muss so repräsentativ sein, dass sich daraus ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt. |
Wiederholungsaudits
Folgeaudits sinnvoll gestalten
Für einfache Unternehmensstrukturen (zum Beispiel: ein einziger Standort), bei denen keine wesentlichen Änderungen am Energieverbrauch oder an den Energieverbrauchern stattgefunden haben, kann nach Anpassung der Verbraucherverzeichnisse und Aktualisierung der Energieverbrauchsdaten sowie einer Begehung durch den Energieauditor eine einfache Aktualisierung des Energieauditberichts erfolgen. In Clustern werden andere Standorte und Verbraucher zur Analyse und Begehung ausgewählt als die, die im ersten Energieaudit besichtigt wurden. So ergeben sich leicht neue Energieeinsparpotentiale für die Organisation. Daher ist es ratsam, die im ersten Energieaudit begonnene Datensammlung fortlaufend zu pflegen und ihre Aktualität sicherzustellen. |
Bußgeldvorschriften Energieaudit
Die Nicht-Durchführung eines Energieaudits ist eine Dauerordnungswidrigkeit und entbindet nicht von der Pflicht der Durchführung. In diesem Rahmen kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden, falls die notwendigen Nachweise nicht beigebracht werden können. Geht die Ordnungswidrigkeit nach der Erlangung der Rechtskraft des Bußgeldbescheids weiter, gilt dies somit als neue Ordnungswidrigkeit. Daneben bilden auch die nicht rechtzeitige, nicht vollständige oder nicht korrekte Durchführung eines Energieaudits Anlass zur Verhängung von Bußgeldbescheiden. |
Transformationsplan
Durch ein Transformationsplan erhalten Sie die erstmalige Erstellung eines Klimaberichts (ISO 14064, GHG, andere..), einen Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität, die Ausarbeitung mindestens einer Effizienzmaßnahme, welche Über Modul 4 (Bafa) förderfähig ist und das Aufstellen konkreter, fundierter Minderungsziele. Ein Transformationskonzept wird zu 70 %, bis maximal 90.000 € staatlich gefördert.
Vorteile für Ihr Unternehmen
Förderziel und -gegenstand Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hinzu Klimaneutralität |
Ihre Vorteile auf einen Blick:
|
Förderhöhe, Förderquote, förderfähige Kosten
Förderhöhe
|
Förderfähige Kosten
|
Inhalt eines Transformationsplans
IST-Analyse mit CO2-Bilanz
|
Längerfristiges CO2 -ReduktionszielFestlegung eines Reduktionsziels für Scope 1 und Scope 2-Emissionen
Maßnahmenplan zur Zielerreichung
Optionaler Inhalt
|
Ablauf Antragstellung Transformationsplans
Angebot einholen
Vom Dienstleister Ihres Vertrauens holen Sie sich ein verbindliches Angebot ein und klären Inhalt, Umfang und Geltungsbereich.
Tipp: Lieber etwas größer planen, da nachträgliche Anpassungen des Förderbetrags ausgeschlossen sind.
Antrag stellen
Stellen Sie Ihren Antrag über das Portal https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Als Dienstleister dürfen wir den Antrag nicht in Ihrem Namen stellen, trotzdem unterstützen wir Sie gerne im Prozess. Nun warten Sie Ihren Bescheid ab und beantworten ggf. Nachfragen zum Antrag.
Umsetzen
Nach der formalen Bewilligung starten wir mit dem Umsetzen. Das Umsetzen darf maximal 12 Monate dauern.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Das fertige Transformationskonzept wird nun dem Bundesamt eingereicht. Nach erfolgter Prüfung (nach Checkliste) erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.