Energiekostensenkung

Energiekosten

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Ob Erzeugungs-, Vertriebs- oder Verteilungskosten, Steuern oder Umlagen: Nahezu alle Bestandteile Ihrer Energiekosten lassen sich in Abhängigkeit des eingesetzten Energieträgers und Ihrer spezifischen Unternehmensgröße senken. Lernen Sie auf diesen Seiten alle Energiepreisbestandteile kennen.

Energieabgaben, -Umlagen und -Steuern

Was ist die Konzessionsabgabe, was sind Netzentgelte und lassen sich diese minimieren?

Preisbestandteile Erdgaspreis

Was sind Gasnetzentgelte?

Erdgas gelangt über Verteilnetze von der Erdgasquelle zum Kunden. Für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau zahlen die Versorger an den Netzbetreiber Entgelte. Die Bundesnetzagentur legt zu Beginn jeder Regulierungsperiode Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Die jährlichen Erlöse sind maßgeblich für die Bildung der Netzentgelte, die für die Nutzung des Gasnetzes zu zahlen sind. Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze ihre Netzentgelte zum ersten Januar des Kalenderjahres anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergibt.

Die GasNEV lässt es zu, bei Sonderformen der Netznutzung gesonderte Netzentgelte mit dem Netzbetreiber zu vereinbaren. Dabei kann ein Direktleitungsbau zur nächsthöheren Netzebene vermieden und ein Netzentgelt aufgrund der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung errechnet werden. 

Was ist die Energiesteuer?

Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer zur Versteuerung von Energieträgern sowohl aus fossiler Herkunft als auch nachwachsender Energieerzeugnisse. Sie fällt für Energieträger wie Mineralöle, Erdgas, Flüssiggase, Kohle, Pflanzenöle, Biodiesel, Bioethanol und ggf. weitere an. Unternehmen können diese Steuer teilweise vermeiden.

Für gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe kann eine Steuerbefreiung wirksam werden, wenn diese zum Heizen dienen oder in begünstigten Anlagen verwendet werden. Selbiges gilt für gasförmige Kohlenwasserstoffe, die aus Abfällen gewonnen werden (zum Beispiel Biogas). Steuerentlastungen bei der Energiesteuer ergeben sich aus dem entsprechenden Paragraphen des Energiesteuergesetzes. Beispiele hierfür sind die Verwendung in Kraftwärmekopplungsanlagen (BHKW), bestimmte Prozesse und Verfahren, Stromerzeugung, oder die Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen.

Was sind Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb?

Der Erdgasverbrauch muss nach den Regeln einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, wie zum Beispiel dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erfasst und abgerechnet werden. Dabei entstehen Kosten, die im Rahmen eines Entgeltes abgerechnet werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass mehrere Marktteilnehmer als Messstellenbetreiber auftreten. Daraus ergeben sich gegebenenfalls Kostenvorteile für den Endkunden.

 

Was ist die CO2-„Steuer“?

Die CO2-„Steuer“ ist eine Abgabe, welche im Jahr 2021 eingeführt wurde. Sie steigt von Jahr zu Jahr und ist praktisch eine Doppelsteuer, da bereits Energiesteuer (Ökosteuer) erhoben wird. Einige Unternehmen können diese Abgabe reduzieren. 

 

 

Was sind Kosten für Energieeinkauf, Vertrieb und Marge?

Energieversorgungsunternehmen müssen Erdgasmengen am Markt beschaffen und diese am Markt platzieren. Dies erfolgt aus wirtschaftlichem Interesse, das heißt die Energieversorger preisen eine Marge ein. Somit ist ein Teil dieser Kosten direkt vom Energieversorger beeinflussbar. Unternehmen haben die Möglichkeit, Kostenvorteile zu generieren, indem sie zum Beispiel ein Dienstleistungsentgelt mit dem Energieversorger vereinbaren. So können Tranchen zu einem besonders günstigen Zeitpunkt in Verbindung mit einem zuvor festgelegten Dienstleistungsentgelt beschafft werden. Der Preisvergleich zwischen den Anbietern wird hierbei über das Dienstleistungsentgelt realisiert und ist unabhängig vom aktuellen Erdgasbeschaffungspreis am Markt.

 

Energiekosten senken

Preisbestandteile Strompreis

Was sind Netznutzungsentgelte?

Strom gelangt vom Ort der Stromerzeugung über Übertragungs- und Verteilnetze zum Verbraucher. Diese Netze müssen errichtet, ausgebaut und gewartet werden. Die Kosten dafür legen die Netzbetreiber auf die Stromkunden um. Die Höhe der Netznutzungsentgelte richtet sich bei großen Verbrauchsstellen über 100.000 kWh pro Jahr sowohl nach der entnommenen Höchstleistung (kW), als auch nach der entnommenen Energiemenge (kWh). Abnehmer mit geringerem Verbrauch werden nach dem sogenannten Standardlastprofil abgerechnet. Die Bundesnetzagentur reguliert die Transportentgelte. Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNeV) nennt verschiedenen Szenarien der Netznutzung, mit denen Endkunden ihre Netznutzungsentgelte reduzieren können. Dies sind Sonderformen der Netznutzung wie atypische, singuläre und intensive Netznutzung.

Mittelständische Industriekunden zahlten 2020 durchschnittlich pro Standort Netzentgelte in Höhe von 34 T€/a (1 GWh/a) bis 680 T€/a (20 GWh/a), Tendenz steigend.
Die aktuelle Studie der ELBE ENERGIE für den Verband „Die Familienunternehmer e.V.“ beinhaltet eine Prognose der Netzkosten bis 2030. Diese werden voraussichtlich um weitere 70-100 % steigen, bezogen auf das Basisjahr 2019.

Was ist die Konzessionsabgabe?

Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege. Sie wird an Städte und Gemeinden gezahlt, um die Verlegung und den Betrieb der Leitungen im öffentlichen Raum durchführen zu können. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) und dem jeweiligen Konzessionsvertrag zwischen den Energieversorgungsunternehmen (EVU) und der jeweiligen Kommune. Sie hängt im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl), von der Spannungsebene des Netzanschlusses (Niederspannung oder Mittelspannung) und von der Verbrauchsstruktur (Leistung und Jahresverbrauch) ab.

Sondervertragskunden können die Konzessionsabgabe über 95 % reduzieren. Sondervertragskunden sind Kunden, die mindestens 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen und in wenigstens zwei Monaten eine Höchstleistung von 30 kW erreichten.

Mit einem intelligenten Stromzähler (Smartmeter) können auch Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh ihre Maximalleistung messen. Die Ergebnisse der Messung können wir nutzen, um Ihr Einsparpotential zu ermitteln.

Was ist die KWK-Umlage?

Mit der KWK-Umlage wird der Ausbau von Anlagen, in denen gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt wird gefördert. Grundlage für die Umlage bildet das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Sie wird von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich, anhand der im Folgejahr auszuzahlenden KWK-Zuschläge, ermittelt. Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen müssen keine KWK-Umlage zahlen. Ebenfalls können stromkostenintensive Unternehmen die KWK Umlage begrenzen. Dazu ist ein Begrenzungsbescheid notwendig.

 

Was ist die Umlage für abschaltbare Lasten?

Die Umlage für abschaltbare Lasten dient als Ausgleich für Unternehmen mit stromintensiven Prozessen, denen ein kurzfristiges Abschalten oder Drosseln einiger Teile ihrer Produktion möglich ist. Somit wird das Stromnetz vor Überlastungen geschützt und bleibt regelbar. Die Grundlage dieser Umlage ist die Abschaltbare-Lasten-Verordnung (AbLaV). Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen jährlich die Höhe der Umlage für das folgende Kalenderjahr. Es ist keine Entlastung für Unternehmen vorgesehen.

 

Was ist die EEG-Umlage?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt u. a. die Einspeisung von grünem Strom aus erneuerbaren Energien in öffentliche Netze. Den Betreibern von EEG-Erzeugungsanlagen wird eine Förderung als Einspeisevergütung oder Marktprämie garantiert. Der Strom aus diesen Anlagen wird an der Börse verkauft, wobei der Erlös dabei niedriger ist als die Vergütung an die Anlagenbetreiber. Die Differenz zwischen diesen beiden Preisen wird als EEG-Umlage auf alle Stromendverbraucher verteilt. Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechnen jedes Jahr, wie hoch die EEG-Umlage im Folgejahr sein muss, um die Kosten decken zu können. Die Höhe der EEG-Umlage hängt auch von der Strombezugsmenge ab. Erfüllt ein Betrieb die Voraussetzungen der BesAR (u.a. zertifiziertes EnMS oder EMAS), zahlt er für die erste Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe. Für den darüber hinaus verbrauchten Strom werden dagegen n 15 Prozent der jeweils aktuellen Umlage fällig. Gleichzeitig legt die BesAR eine Untergrenze und Höchstgrenze für die Zahlung der EEG-Umlage fest. Zu zahlen sind maximal vier Prozent der Bruttowertschöpfung. Liegt die Stromkosten-Intensität des Betriebs über 20 Prozent, beträgt die Umlage maximal 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung. Die gewährte Reduzierung im Rahmen des Begrenzungsbescheids gilt immer nur für ein Jahr und muss neu beantragt werden. Wichtig ist es die Antragsfristen unbedingt einzuhalten. Wer die Frist zur elektronischen Antragsstellung beim BAFA zum 30. Juni versäumt, dessen Antrag gilt automatisch als abgelehnt.

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist eine indirekte Verbrauchssteuer in Höhe von 20,5 €/MWh. Der Stromversorger zahlt sie für jede kWh Strom, die die Endverbraucher aus seinem Versorgungsnetz beziehen. Auch für eigenerzeugten Strom, der zum Selbstverbrauch bestimmt ist, fällt Stromsteuer an. Die Stromsteuer wurde 1999 im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt und ist deshalb auch unter dem Namen „Ökosteuer“ bekannt.

Für Unternehmen gibt es einige Möglichkeiten, Stromsteuer zu sparen.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, bekommen die gezahlte Stromsteuer zum Teil erstattet, sofern sie den Strom für betriebliche Zwecke nutzen. Energieintensive Unternehmen können ebenfalls von Steuerermäßigungen profitieren.

Die Steuerentlastung ist teilweise an einige Bedingungen geknüpft. So ist es je nach Unternehmensgröße notwendig, Energiemanagementsysteme oder Alternative Systeme zu betreiben.

 

 

Was ist die Offshore-Netzumlage?

Die Offshore-Netzumlage (früher: Offshore-Haftungsumlage) ist eine 2013 eingeführte und auf 2,5 €/MWh gedeckelte Umlage zur Finanzierung von Schadensersatzforderungen, die durch Verzögerungen und Ausfälle bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks entstehen könnten. Eine Privilegierung bei der Offshore-Netzumlage erfolgt für bestimmte Abnahmestellen entsprechend der Regelungen nach §§ 27 und 27a bis 27c KWKG.

 

 

 

Was sind Kosten für Energieeinkauf, Vertrieb und Marge

Energieversorgungsunternehmen müssen Strommengen am Markt beschaffen und diese am Markt platzieren. Dies erfolgt aus wirtschaftlichem Interesse, das heißt die Energieversorger preisen eine Marge ein. Somit ist ein Teil dieser Kosten direkt vom Energieversorger beeinflussbar. Unternehmen haben die Möglichkeit Kostenvorteile zu generieren, indem sie zum Beispiel ein Dienstleistungsentgelt mit dem Energieversorger vereinbaren. So können Tranchen zu einem besonders günstigen Zeitpunkt in Verbindung mit einem zuvor festgelegten Dienstleistungsentgelt beschafft werden. Der Preisvergleich zwischen den Anbietern wird hierbei über das Dienstleistungsentgelt realisiert und ist unabhängig vom aktuellen Strombeschaffungspreis am Markt.

 

Energiebeschaffung / Energieeinkauf

Informieren Sie sich hier über Risiken und Chancen im Bereich Energieeinkauf. Von der Risiken-Chancen-Analyse bis hin zur Beschaffungsstrategie, hier erfahren Sie wichtige Details zur Energiebeschaffung.

Risiken der Energiebeschaffung

 

„Bei der Energiebeschaffung sieht sich der Einkäufer unterschiedlichen Risiken gegenübergestellt, die zumeist mit finanziellen Verlusten verbunden sind. Mit einer geeigneten Beschaffungsstrategie können diese Risiken minimiert werden.“

(Steffen Janka, Energiemarktexperte ELBE ENERGIE)

Was ist das Marktpreisrisiko?

Das Marktpreisrisiko beschreibt den Umstand, dass die benötigte Energie zu einem Zeitpunkt eingekauft wird, zu dem sie vergleichsweise hochpreisig ist. Dadurch ergeben sich für das Unternehmen höhere Energiekosten im Verhältnis zu Wettbewerbern, die zu günstigeren Terminen eingekauft haben. Dem Marktpreisrisiko kann durch fortlaufende Beobachtung und Analyse der Marktentwicklungen begegnet werden.

Was ist das Prozessrisiko?

Unternehmensintern wie auch -extern bestehen Risiken, die den Erfolg der Energiebeschaffung beeinträchtigen können. Dabei handelt es sich beispielsweise um fehlende Informationen, technische Defizite, personelle Versäumnisse, Verfahrens- oder Vertragsfehler. Der gesamte Einkaufsprozess sollte daher ausführlich und transparent ggf. auch im Rahmen eines Energiemanagementsystems dokumentiert werden.

Was ist das Versorgungsrisiko?

Das Versorgungsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die benötigte Energiemenge trotz vertraglicher Zusicherung nicht zur Verfügung steht, zum Beispiel aufgrund technischer Engpässe. Im schlimmsten Fall kann dies zum zeitweisen Produktionsstillstand führen. Für solche Fälle sollten daher Notfallpläne ausgearbeitet werden. Es wäre auch denkbar, Strom oder Wärme zumindest teilweise selbst zu erzeugen.

Was ist das Liquiditätsrisiko?

Unter dem Liquiditätsrisiko wird die Möglichkeit verstanden, dass für die Energiemenge, die zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird, keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Die Zahlungsmodalitäten für ein bestimmtes Produkt sind innerhalb des Liefervertrages geregelt und sollten, um dem Liquiditätsrisiko zu begegnen, mit den finanziellen Rahmenbedingungen des Unternehmens abgestimmt werden.

Was ist das Mengen- oder Volumenrisiko?

Oft sind vereinbarte Energiepreise an bestimmte Abnahmemengen bzw. -volumina geknüpft. Dies erhöht die Planbarkeit für den Lieferanten. Im Falle einer Über- oder Unterschreitung dieser Abnahmemengen muss der Verbraucher vertraglich geregelte Zahlungen leisten. Insbesondere beim Gasverbrauch, der in vielen Fällen stark von den Temperaturen beeinflusst wird, sollten derartige Mengenbänder vermieden werden. Ansonsten bietet die Regelung oft finanzielle Vorteile, ist jedoch nur für Verbraucher mit gut prognostizierbaren Verbräuchen ratsam. Eine bessere Prognostizierbarkeit der Energieverbräuche kann zum Beispiel mithilfe eines Energiemanagementsystems erreicht werden.

Was ist das Reputationsrisiko?

Insbesondere vor dem Hintergrund der lauter werdenden Rufe nach Nachhaltigkeit rückt auch die Energiebeschaffung in den Fokus. Nutzt ein Unternehmen nachhaltige Energieformen, kann es dies werbewirksam kommunizieren und so seine Marktposition stärken. Umgekehrt droht jedoch ein Reputationsverlust, falls die Energiebeschaffung nicht zum Auftritt des Unternehmens in der Öffentlichkeit passt.

 

Beschaffungsrisiken erkennen, bewerten, minimieren

Was ist Risikomanagement?

Um Risiken zu minimieren, bedarf es eines systematischen Risikomanagements. Das Risikomanagement zielt darauf ab, die geeignete Beschaffungsstrategie zu ermitteln.
Dies beginnt i.d.R. mit einer Risiken-Chancen-Analyse.
Hier ist es zuerst notwendig, die bestehenden Risiken zu identifizieren. Dabei sollten den Überlegungen möglichst viele Marktszenarien zugrunde gelegt werden. Im Anschluss ist eine Risiko-Matrix aufzustellen, die die einzelnen Risiken anhand der Größe des zu erwartenden Schadens und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Je nach Bewertung des Risikos, kann es sinnvoll sein, dieses selbst zu tragen oder entgeltlich dem Lieferanten aufzubürden. Die gewählte Option definiert die geeignete Beschaffungsstrategie. Von einem ganzheitlichen Risikomanagement kann dann gesprochen werden, wenn die Beschaffungsstrategie im Nachgang auf ihren Erfolg hin analysiert und gegebenenfalls angepasst wird.

Was ist eine Risiken-Chancen-Analyse?

Bei den dem Risikomanagement zugrundeliegenden Marktszenarien sind vielfach auch positive Auswirkungen denkbar. Es ist daher sinnvoll, diese im Rahmen einer Risiken-Chance-Analyse zu ermitteln und analog in den Prozess einfließen zu lassen. Oft führt die Abwägung des Risikos auf der einen gegenüber der jeweiligen Chance auf der anderen Seite zu einer Verschiebung hin zu einer anderen Beschaffungsstrategie oder hin zu einem anderen Produkt. Somit gewährleistet die Risiken-Chancen-Analyse einen ganzheitlichen Ansatz bei der Energiebeschaffung und sollte vor dem Hintergrund eines komplexen Energiemarktes und steigender Energiepreise insbesondere in energieintensiven Unternehmen zum Standard werden.

Unsere Prozesse im Bereich Energieeinkauf folgen dem PDCA-Zyklus und passen sich so in Ihr Managementsystem ein:

Energieeinkauf ELBE ENERGIE

 

 

Netzentgelte reduzieren

Informieren Sie sich hier über alle Aspekte im Bereich Netznutzungsentgelte. Lernen Sie die verschiedenen Sonderformen der Netznutzung kennen und beginnen Sie heute die signifikante Reduktion Ihrer Energiekosten. Profitieren Sie von der optimalen Steuerung Ihrer Lasten und profitieren Sie von einem ausgeglichenen Lastprofil. Erfahren Sie, wie Sie Lastverschiebung und Demand Side Management nutzen können. Nehmen Sie am Regelenergiemarkt teil und erschließen Sie neue Ertragspotentiale.

Netznutzungsentgelte in Deutschland

Netznutzungsentgelte in Deutschland

Mittelständische Industriekunden zahlten 2020 durchschnittlich pro Standort Netzentgelte in Höhe von 342 T€/a (10 GWh/a) bis 1.712 T€/a (50 GWh/a), Tendenz steigend. Die aktuelle Studie von ELBE ENERGIE für den Verband „Die Familienunternehmer e.V.“ beinhaltet eine Prognose der Netzkosten bis 2030. Diese werden voraussichtlich um weitere 70-100 % steigen, bezogen auf das Basisjahr 2019.

Bereits ab einem Wert von 6.000 h/a lassen sich durch folgende Maßnahmen die Benutzungsstunden auf mehr als 7.000 h/a erhöhen:

  • optimierte Maschinenbelegung
  • Lastverschiebung
  • Schalten und Regeln von Maschinen und Anlagen
  • Nutzung der Speicherfähigkeit in Prozessen (z.B. Wärme, Kälte, Druckluft)
  • dezentrale Stromerzeugung
  • Einsatz von Speichern (z.B. Wärme, Kälte, Druckluft, Strom)

Nebenbei können so auch weitere Erlöse aus der Vermarktung der Flexibilität über den Regelenergiemarkt erzielt werden.

Praxisbeispiel Lebensmittelindustrie
Ausgangssituation: Stromverbrauch ca. 32 GWh/a, Pmax 4,9 MW; 6.300 h/a
Umgesetzte Maßnahmen:  Lastverschiebung, Schalten und Regeln von Maschinen und Anlagen, Nutzung der Speicherfähigkeit in Prozessen (Kälte), dezentrale Stromerzeugung
Ergebnisse: Netzentgeltreduzierung von 805-981 T€/a seit 8 Jahren, Paybackzeit 2,1 Jahre

Praxisbeispiel Kunststoffindustrie

Ausgangssituation: Stromverbrauch ca. 20 GWh/a, Pmax 3,8 MW; 5.300 h/a
Umgesetzte Maßnahmen: Optimierte Maschinenbelegung, Lastverschiebung, Schalten und Regeln von Maschinen und Anlagen, dezentrale Stromerzeugung, Druckluftspeicher, Kältespeicher
Ergebnisse: Netzentgeltreduzierung von 320-416 T€/a seit 4 Jahren, Paybackzeit 3,4 Jahre

 

Sonderformen der Netznutzung

 

Was ist intensive Netznutzung?

Eine intensive Netznutzung liegt vor, wenn an einer Verbrauchsstelle (= Zähler) ein Stromverbrauch von mindestens 10 GWh/a und mindestens 7.000 h/a (Benutzungsstunden) erreicht werden.
In diesem Fall können die Netzentgelte um bis zu 90 % reduziert werden.
Die Benutzungsstunden werden als Quotient aus Jahresstromverbrauch Wel in kWh und Jahreshöchstleistung Pmax in kW berechnet und sind ein Indikator für die Volatilität des Jahreslastgangs.

Berechnung der Benutzungsstunden:
Ben.Std. [h/a] = Wel [kWh] / Pmax [kW]
Theoretisch können somit bei einem ganzjährig konstanten Leistungsbezug aus dem Netz 8.760 h/a erreicht werden. In der Praxis liegen die meisten produzierenden Industrieunternehmen bei Werten zwischen 4.500 und 6.500 h/a.

Folgende Faktoren beeinflussen dabei hauptsächlich die Höhe der Benutzungsstunden:

  • Anzahl der Schichten
  • saisonale Schwankungen
  • witterungsbedingte Einflüsse
  • Kontinuität des technologischen Prozesses

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage Ihres Anspruchs auf eine Netzentgeltsenkung ist der § 19 Abs. 2 StromNEV.

 

Was ist atypische Netznutzung?

Durch atypische Netznutzung reduzieren Sie Ihre Netzentgelte um bis zu 80%. Dies erfolgt, wenn Sie Ihre Jahreshöchstleistung außerhalb der Hochlastzeiten aus dem Netz beziehen. Die Netzbetreiber ermitteln und veröffentlichen jeweils bis zum 31. Oktober für das Folgejahr für jede Spannungsebene Hochlastzeitfenster. Das sind Zeiten, in denen im Netz die höchste Stromentnahme auftritt. Liegt Ihre aus dem Netz bezogene Höchstleistung innerhalb dieser Hochlastzeitfenster erheblich unter der maximalen Leistung außerhalb der Hochlastzeitfenster, können Sie ein reduziertes Netzentgelt in Anspruch nehmen. Erheblich ist die Leistungsdifferenz, wenn diese den Wert von 100 kW und in der Spannungsebene

  • Niederspannung mindestens 30 %,
  • Mittelspannung mindestens 20 %,
  • Hochspannung mindestens 10 %

überschreitet. Sofern diese Kriterien für eine atypische Netznutzung eingehalten sind, wird zur Abrechnung des Leistungspreises für die Netznutzung nicht mehr die absolute Höchstleistung des Kalenderjahres, sondern nur noch die innerhalb der Hochlastzeitfenster auftretende Leistung zugrunde gelegt.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage Ihres Anspruchs auf eine Netzentgeltsenkung ist der § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV.

Maßnahmen zum Erreichen der Atypischen Netznutzung

  • optimiertes Belegen der Maschinen und Anlagen
  • Lastmanagement
  • Schalten und Regeln von Maschinen und Anlagen
  • Speichern von Energie in Prozessen (Wärme, Kälte, Druckluft)
  • dezentrales Erzeugen von Strom
  • Einsatz von Speichern (Wärme, Kälte, Druckluft, Strom)

Was ist singuläre Netznutzung?

Durch singuläre Netznutzung reduzieren Sie Ihre Netzentgelte um bis zu    70 %. Sie liegt vor, wenn der Netzanschluss Ihres Unternehmens über ein direktes Kabel aus dem Umspannwerk oder die Trafostation erfolgt. Dieses Kabel versorgt ausschließlich Ihr Unternehmen und keine anderen Netzkunden. In der Praxis ist die Installation redundant, um im Störungsfall umschalten zu können.

Sie zahlen dann das Entgelt der Netzebene „nach Umspannung auf Mittelspannung“ statt „Mittelspannung“ oder „nach Umspannung auf Niederspannung“ statt „Niederspannung“ zuzüglich eines Entgelts für die singulär genutzten Betriebsmittel. Dies führt in der Regel zu einer erheblichen Reduzierung Ihrer Netzentgelte. Auf der anderen Seite sind Investitionen zu tätigen und Baukostenzuschüsse zu zahlen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage Ihres Anspruchs auf eine Netzentgeltsenkung ist der § 19 Abs. 3 StromNEV.

 

netzentgeldoptimierung