Ende 2019 ist die EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ in Kraft getreten.
Wesentliche Inhalte:

  • Hochdruck-Quecksilberdampflampen: Verbot ab 01.01.19 (EU-Quecksilber-Verordnung 2017/852)
  • Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät: Verkaufsverbot ab 01.09.21 (Übergangsregelung bis 01.09.23 für T8-Leuchtstofflampen und kleine Halogenlampen)
  • T8-Leuchtstofflampen 60/120/150 cm: Verbot ab 01.09.23 (Ausnahme: vorhandene Leuchtstofflampen)
  • Halogenlampen G9/G4/GY6.35: Verkaufsverbot ab 01.09.23

Details:  EU-Verordnung

  • Empfehlung ELBE ENERGIE:

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