Ende 2019 ist die EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ in Kraft getreten.
Wesentliche Inhalte:
- Hochdruck-Quecksilberdampflampen: Verbot ab 01.01.19 (EU-Quecksilber-Verordnung 2017/852)
- Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät: Verkaufsverbot ab 01.09.21 (Übergangsregelung bis 01.09.23 für T8-Leuchtstofflampen und kleine Halogenlampen)
- T8-Leuchtstofflampen 60/120/150 cm: Verbot ab 01.09.23 (Ausnahme: vorhandene Leuchtstofflampen)
- Halogenlampen G9/G4/GY6.35: Verkaufsverbot ab 01.09.23
Details: EU-Verordnung
- Empfehlung ELBE ENERGIE:
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