Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR): Ihre Chance auf fünf- bis sechsstellige Einsparungen

Die Strompreise bleiben für viele Unternehmen ein bedeutender Kostenfaktor. Obwohl die EEG‑Umlage abgeschafft wurde, belasten die KWKG‑Umlage und die Offshore‑Netzumlage weiterhin jede verbrauchte Kilowattstunde – und treiben die Stromkosten insbesondere für energieintensive Betriebe in weiter in die Höhe. [1] Für bestimmte Branchen, die in Relation zur Wertschöpfung mit hohen Energiekosten belastet sind, ist die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet.  

Genau an diesem Punkt setzt die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) für die Stromkosten an: Ein staatliches Förderprogramm, das stromintensive Unternehmen spürbar entlastet und damit das Verlagerungsrisiko der Unternehmen ins Ausland reduzieren will. Die Regelung ist im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) verankert und wurde zuletzt vereinfacht, modernisiert und für Unternehmen attraktiver gestaltet. [2]

Viele Unternehmen lassen hier jedes Jahr zehntausende Euro liegen – völlig unnötig.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie vom Förderprogramm profitieren.


✔ Wer kann die Besondere Ausgleichsregelung nutzen?

 

Die Besondere Ausgleichsregelung steht nicht jedem Unternehmen offen – sie richtet sich gezielt an stromkostenintensive Betriebe, die durch die hohen staatlichen Umlagen auf den Strompreis verhältnismäßig stark im internationalen Wettbewerb belastet sind. Die Voraussetzungen für eine mögliche Entlastung sind im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) klar definiert. 

 

1️⃣ Mindestens 1 GWh Stromverbrauch pro Abnahmestelle

Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist, dass das Unternehmen an der jeweiligen Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 1 Gigawattstunde (GWh) Strom verbraucht hat. 

 

2️⃣ Zugehörigkeit zu einer strom- oder handelsintensiven Branche

Diese Branchen sind im EnFG gelistet. Seit 2023 wurden etwa 100 Branchen gestrichen, es gelten jedoch Übergangsregelungen bis 2028.

Besonders interessant ist die Kombination dieses Förderprogramms mit anderen ähnlichen Förderprogrammen wie die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) und die Strompreiskompensation (SPK), die sich in ihrer Förderwirkung nicht gegenseitig ausschließen. Voraussetzung sind für diese Förderungen ebenfalls die passenden Branchenschlüssel (gem. des statistischen Landesamtes). Es gibt etliche Branchen, die für alle drei Förderungen zugelassen sind, wobei diese Branchenlisten angesichts der aktuell wirtschaftlich anspruchsvollen Lage erweitert wurden.

3️⃣ Nachweis der „Grünen Konditionalität“ und eines Energiemanagement-Systems

Das aktuelle Förderprinzip des Ministeriums sieht für jede Förderleistung eine Gegenleistung des Unternehmens vor. Dies bezieht sich vor allem auf die Verbesserung der Energieeffizienz, da dadurch die langfristigen Energiekosten auf natürliche Weise – d.h. ohne dauerhafte weitere Subventionen –  weiter gesenkt werden können. Alternativ kann auch der Einsatz von grüner Energie gefördert werden.

Für den Nachweis der Effizienzmaßnahmen und insbesondere deren wirksame Umsetzung ist ein aktives Energiemanagement erforderlich, das momentan bei einem Jahresenergieverbrauch von 7,5 GWh/a sowieso vorgeschrieben ist und damit in den meisten energieintensiven Unternehmen vorhanden sein wird.

Zusätzlich begünstigt:

  • Unternehmen mit elektrochemischer Wasserstoffproduktion
  • Schienenbahnbetreiber
  • Verkehrsunternehmen mit E‑Bussen
  • Landstromanlagen für Seeschiffe

🔥 Warum gerade jetzt?- Jährlicher BAFA-Antrag bis zum 30.06.2026

Der Antrag muss über das BAFA‑Portal gestellt werden – bis zum 30. Juni, in Sonderfällen bis zum 30. September für das Folgejahr.


💶 Wie viel Geld können Unternehmen wirklich sparen?

Sehr viel. Denn die BesAR begrenzt die Umlagen auf:

  • 15 % oder
  • 25 %

— je nach Branche und Verfahren. [4]

Die KWKG‑Umlage (0,277 ct/kWh) und die Offshore‑Netzumlage (0,816 ct/kWh) sind die größten Hebel.

Konkrete Ersparnisse pro GWh:

  • Begrenzung auf 15 % → ca. 9.000 € Einsparung/GWh
  • Begrenzung auf 25 % → ca. 8.000 € Einsparung/GWh

Für Unternehmen mit 10–50 GWh Jahresverbrauch sind Ersparnisse im sechsstelligen Bereich absolut üblich.


🚀 Das Problem: Der Antrag ist komplex. Die Lösung: Wir unterstützen bei einem reibungslosen Antragsprozess.

Die Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung ist für viele Unternehmen mit einem gewissen Aufwand verbunden. Neben formalen Anforderungen müssen Nachweise zur Branchenzugehörigkeit, detaillierte Verbrauchsdaten sowie die Vorgaben der Grünen Konditionalität korrekt zusammengestellt werden. Da die Unterlagen exakt und fristgerecht eingereicht werden müssen, können Unklarheiten im Prozess dazu führen, dass Unternehmen mögliche Entlastungen nicht vollständig ausschöpfen.

 

Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – schnell, kompetent und zielgerichtet.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Analyse Ihrer Antragsvoraussetzungen
  • Beschaffung und Aufbereitung aller erforderlichen Nachweise
  • Vollständige BAFA‑Antragsstellung
  • Unterstützung bei allen Anforderungen der Grünen Konditionalität
  • Kommunikation mit Netzbetreibern und BAFA
  • Laufende Betreuung, damit Sie jährlich profitieren

Unsere Kunden profitieren jedes Jahr von deutlichen Einsparungen – ohne Aufwand auf ihrer Seite.


📩 Jetzt Beratung sichern – bevor die Frist endet

Die Frist endet jedes Jahr am 30. Juni. Unternehmen, die zu spät handeln, verlieren automatisch ein komplettes Jahr Einsparungen.

👉 Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie viel Ihr Unternehmen sparen kann.
Ich melde mich persönlich bei Ihnen.

Kontaktieren Sie mich jetzt – es lohnt sich finanziell mehr als fast jede andere Energie-Maßnahme.