Seit 01.01.21 sind folgende BAFA-Programme verfügbar:

  • EBN:  „Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme “
  • EBW: „Energieberatung Wohngebäude“
  • BEG: „Bundesförderung effiziente Gebäude“ mit den Teilprogrammen:
    • BEG WG (Wohngebäude)/BEG NWG (Nichtwohngebäude): ab 01.07.21

Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen zur Erlangung eines Effizienzhausstandards.

Max. Förderhöhe:

  • Sanierung/Neubau WG: 150.000 €/WE, max. 30 Mio. €
  • Sanierung/Neubau NWG: 2.000 €/m2, max. 30 Mio. €
  • BEG EM (Einzelmaßnahmen): ab 01.01. als Zuschuß/ab 01.07.21 als Kredit

Maßnahmen, die keinen Effizienzhausstandard bringen.

Max. Förderhöhe:

  • WG: 60.000 €/WE, max. 15 Mio. €
  • NWG: 1.000 €/m2, max. 15 Mio. €

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen
  • Kommunen, kommunale Unternehmen, Gemeinde- und Zweckverbände, Eigenbetriebe
  • Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern/Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, z.B. Wohnungsbaugenossenschaften

Die Förderung erfolgt als KfW-Kredit inkl. Tilgungszuschuß oder als BAFA- Zuschuß.

Geförderte Maßnahmen/Förderbeträge:

  • Gebäudehülle (z.B. Außenwände, Dächer, Türen, Fenster)
    • Neubau-Zuschuß: bis 22,5 %, max. 6,75 Mio. €
    • Sanierungszuschuß: bis 47,5 %, max. 14,25 Mio. €
  • Anlagentechnik (z.B. Einbau, Ersatz, Optimierung RLT-Anlagen): 20%, max. 3 Mio. €
  • Heizung (z.B. Gas-Brennwert RR, Biomasse, Wärmepumpe): bis 45%, max. 6 Mio. € 10 % Austauschprämie Ölheizung
  • Brennstoffzelle: Zuschuß 7.050 – 28.200 €
  • Gebäude-/Wärmenetze mit mind. 25% Erneuerbarer Energie: bis 50%, max. 5,25 Mio. €
  • Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpen) mit 20%, max. 3 Mio.€
  • Digitalisierung zur Verbrauchsoptimierung (z.B. Efficiency Smart Home)
  • Kälteanlagen zur Raumkühlung (nur NWG)
  • Beleuchtungssysteme (nur NWG)
  • Umfeldmaßnahmen (z.B. Demontage/Entsorgung Altanlagen)
  • Beratung/Planung/Baubegleitung
    • Fachplanung/Baubegleitung NWG: 5 €/m2, 50 %, max. 20.000 €
    • Fachplanung/Baubegleitung WG: 2.000 €/WE, 50 %, max. 20.000 €
    • Energieberatung NWG gem. DIN 18599: Förderquote: 80 %, max. 8.000 €
    • Energieberatung gem. DIN 16247: Förderquote: 80 %, max. 6.000 €
    • Contracting-Orientierungsberatung: Förderquote: 80 %, max. 10.000 €

Wird innerhalb von 15 Jahren ein mit 80% geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, erhöht sich die Förderung um 5% (iSFP-Bonus).

⇒ Empfehlung ELBE ENERGIE:

Die Förderbedingungen haben sich mit den neuen KfW- und BAFA-Programmen signifikant verbessert. Falls Ihr Unternehmen die Sanierung oder den Neubau von Gebäuden oder Energieanlagen plant, lohnt sich eine vorherige Prüfung der attraktiven Förderungen.

Gerne erstellen wir für Ihr Projekt das passende Förderkonzept und begleiten Sie mit unseren Energieeffizienz-Experten in den Antragsverfahren.

Die Angaben zu Förderquoten, -gegenständen, -beträgen und -höhen wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand am Tag der Veröffentlichung. Da sich Bedingungen laufend ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit. Informieren Sie sich deshalb stets direkt bei den offiziellen Fördergebern oder im persönlichen Gespräch mit uns. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.