Am 23.03. hat die EU im Rahmen des REPowerEU-Pakets bis 31.12.22 befristete staatliche Beihilfen für die Wirtschaft infolge des Ukraine-Konflikts beschlossen:
- Ermäßigungen Steuern und Abgaben
- Liquiditätshilfen
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- Garantien zinsvergünstigte Darlehen
3. Abmilderung Mehrkosten Erdgas/Strom vom 1.2.-31.12.22 vs. 2021
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- max. 30% der Kosten bis 2 Mio. €
- Energieintensive Unternehmen: max. 50 % der Kosten bis max. 80 % der Betriebsverluste bis max. 25 Mio. €
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