Antragsberechtigt
– KMU, ertragssteuerlich in Hamburg geführt, Sitz Betriebsstätte unerheblich
– Mitarbeiter > 1 VZÄ
– Gründung vor dem 30.10.21
Voraussetzung
Verdreifachung der Gas-/Stromkosten von Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
Zuschuß
Zahlung der doppelten Abschlagszahlung/Monatsrechnung aus November 2022.
Details: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-energie-haertefallhilfen
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