Die Europäische Kommission hat am 02.07. die beihilferechtlichen Leitlinien ergänzt, damit Unternehmen, die vor dem 31.12.19 nicht in Schwierigkeiten waren und zwischen 01.01.20 bis 30.06.21 in Schwierigkeiten geraten sind, weiter Umweltschutz- und Energiebeihilfen empfangen können.
Das BAFA wird die entsprechenden Regelungen anpassen.