Gefördert wird ein Teil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zu 2021 mehr als verdoppelt hat.

Weitere Voraussetzungen:

  • Zuordnung zu einer energie- und handelsintensiven Branche
  • 3 % Energie- und Stromkosten am Produktionswert
  • EnMS nach ISO 50001

Antragsunterlagen (Phase 1):

  • Durchschnittspreise Erdgas, Strom 2021 (ohne Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte)
  • Energiekosten, Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (vor 01.02.22)
  • Aktuelle Bescheinigung NACE—Code des statistischen Amtes
  • Strom und Erdgasrechnungen 2021; 2022, sofern vorhanden
  • Versorgerbescheinigung, über Korrektheit der angegebenen Preise und Mengen

Details:https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Foerderprogramm_Im_Ueberblick/Foerderprogramm_Im_Ueberblick.html;jsessionid=230AADDFD24F129D57A5FD92FE0A747D.2_cid378

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