Am 23.03. hat die EU im Rahmen des REPowerEU-Pakets bis 31.12.22 befristete staatliche Beihilfen für die Wirtschaft infolge des Ukraine-Konflikts beschlossen:

  1. Ermäßigungen Steuern und Abgaben
  2. Liquiditätshilfen
    • Garantien zinsvergünstigte Darlehen

3. Abmilderung Mehrkosten Erdgas/Strom vom 1.2.-31.12.22 vs. 2021

    • max. 30% der Kosten bis 2 Mio. €
    • Energieintensive Unternehmen: max. 50 % der Kosten bis max. 80 % der Betriebsverluste bis max. 25 Mio. €