Die Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ ist am 01.01.21 in Kraft getreten und läuft bis 2024. Mit einem Fördervolumen von 2 Mrd. € sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien in energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle reduziert werden.
Antragsberechtigte:
- Unternehmen aus EU-Emissionshandelspflichtigen Branchen
 - Betreiber von Anlagen mit BImSchG-Gehnemigungspflicht
 
Details: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/
Die Angaben zu Förderquoten, -gegenständen, -beträgen und -höhen wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand am Tag der Veröffentlichung. Da sich Bedingungen laufend ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit. Informieren Sie sich deshalb stets direkt bei den offiziellen Fördergebern oder im persönlichen Gespräch mit uns. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.