Antragsberechtigt

– KMU, ertragssteuerlich in Hamburg geführt, Sitz Betriebsstätte unerheblich
– Mitarbeiter > 1 VZÄ
– Gründung vor dem 30.10.21

Voraussetzung

Verdreifachung der Gas-/Stromkosten von Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Zuschuß

Zahlung der doppelten Abschlagszahlung/Monatsrechnung aus November 2022.

Details: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-energie-haertefallhilfen

Die Angaben zu Förderquoten, -gegenständen, -beträgen und -höhen wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand am Tag der Veröffentlichung. Da sich Bedingungen laufend ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit. Informieren Sie sich deshalb stets direkt bei den offiziellen Fördergebern oder im persönlichen Gespräch mit uns. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.