Ab 01.12.20 können Unternehmen Förderungen gemäß der novellierten Kälte-Klima-Richtlinie beantragen. Diese wurde erweitert und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Wesentliche Änderungen:

  • Bereits ab 1 kW Kälteleistung
  • Ohne obere Leistungsgrenze (außer Direktverdampfer mit Ammoniak)

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen, kommunale Unternehmen, Gemeinde- und Zweckverbände, Eigenbetriebe
  • Schulen
  • Krankenhäuser
  • Kirchliche Einrichtungen

Geförderte Maßnahmen/Förderbeträge:

  • Stationäre Kälte-/Klimaanlagen
  • Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme
  • Ergänzende Komponenten, Systeme und Speicher

Die Förderquote beträgt in Abhängigkeit von Kälteleistung und Speicherkapazität bis zu 50 %.

Details: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Klima_Kaeltetechnik/20201130_rl_novellierung.html