Das BMVI fördert mit dem Programm Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit 300 Mio. €.
Wer ist antragsberechtigt?:
- Natürliche Personen
- KMU gem. EU-Definition vom 6. Mai 2003
Was und Wieviel?:
- Ladestationen (AC/DC) 3,7 – 22 kW: bis 80 %, max. 4 T€ pro Ladepunkt
- Schnellladestationen (DC) 22 – 50 kW: bis 80 %, max. 16 T€ pro Ladepunkt
- Baukosten inkl. Batteriespeicher
- bei Niederspannungsanschluss: bis 80 %, max. 10 T€ pro Standort
- bei Mittelspannungsanschluss: bis 80 %, max. 100 T€ pro Standort
Die Angaben zu Förderquoten, -gegenständen, -beträgen und -höhen wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand am Tag der Veröffentlichung. Da sich Bedingungen laufend ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit. Informieren Sie sich deshalb stets direkt bei den offiziellen Fördergebern oder im persönlichen Gespräch mit uns. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.