Abnahmestellen, deren Stromverbrauch 2020 (aus dem Netz bezogenen und selbstverbraucht) über 1 GWh lag, müssen bis 31.03. dem Netzbetreiber gemeldet werden, um die reduzierte §19 StromNEV-Umlage(Letztverbrauchergruppe B/C) zu erhalten. Für Letztverbrauchergruppe C ist ein WP-Testat vorzulegen.
ELBE ENERGIE-Fristenkalender: Meldung Strommengen > 1 GWh 2020 bis 31.03.
1.3.2021 | Fristenkalender