Mrz 1, 2021 | Fristenkalender
Zur Abrechnung der KWKG-Förderung 2020 sind BAFA und VNB Brennstoffmenge, selbstverbrauchte/ausgespeiste Strommenge, Vollbenutzungsstunden, Nutzwärmeerzeugung und Stromerzeugung während negativer Stundenkontrakte mitzuteilen.
KWK-Anlagen < 50 kW und Anlagen, die vor 2009 in Betrieb genommen worden sind, sind von der Meldung befreit.
Details: https://elan1.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php
Mrz 1, 2021 | Fristenkalender
Abnahmestellen, deren Stromverbrauch 2020 (aus dem Netz bezogenen und selbstverbraucht) über 1 GWh lag, müssen bis 31.03. dem Netzbetreiber gemeldet werden, um die reduzierte §19 StromNEV-Umlage(Letztverbrauchergruppe B/C) zu erhalten. Für Letztverbrauchergruppe C ist ein WP-Testat vorzulegen.
Feb 1, 2021 | Fristenkalender
Das BAFA geht bis zum 28.02. für nicht fristgerecht durchgeführte Energieaudits davon aus, dass die Verzögerung „coronabedingt“ ist.
Feb 1, 2021 | Fristenkalender
- Bei EEG-Umlagenabrechnung durch Verteilnetzbetreiber (VNB):
Meldung erzeugte Strommenge und Jahresnutzungsgrad (KWK-Anlagen) 2020 an den VNB bis 28.02.21.
- Bei EEG-Umlagenabrechnung durch Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):
Meldung erzeugte Strommenge & Jahresnutzungsgrad (KWK-Anlagen) 2020 an ÜNB bis zum 31.05.21.
Nov 30, 2020 | Fristenkalender
Im Marktstammdatenregister (MaStR) sind generell alle Stromerzeugungsanlagen zu registrieren.
Dazu zählen unter Umständen auch Notstromanlagen, USV-Anlagen und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Anlagenbetreiber müssen bis zum 31.01. ihre Bestandsanlagen nachmelden.
Fristversäumnisse werden empfindlich sanktioniert.
Neuanlagen müssen – wie bisher- einen Monat nach Inbetriebnahme registriert werden.
Nov 30, 2020 | Fristenkalender
Das BAFA geht bis zum 28.02. für nicht fristgerecht durchgeführte Energieaudits davon aus, dass die Verzögerung coronabedingt ist.
⇒ Empfehlung ELBE ENERGIE:
Zur Vermeidung von Sanktionen sollten die Audits inkl. Online-Meldung bis zum 28.02. abgeschlossen werden. Die Gründe der Verzögerung sind zu dokumentieren.