Eigenversorger mit vollständiger/teilweiser EEG-Umlagebefreiung von mind. 500 T€ (2020) müssen bis 31.07. die Transparenzmeldung an den VNB machen, sofern der VNB die EEG-Umlage abrechnet und keine Weiterleitung an Dritte erfolgt. Bei Abrechnung über den ÜNB muß die Meldung bis 31.10. erfolgen.
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