Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18.11.23 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen erweitert.

Unter anderem wird für Unternehmen, unabhängig vom KMU-Status, die Einführung von Energie (EnMS)- oder Umweltmanagementsystemen (UMS) verpflichtend. Dies gilt für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren.

Ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr, besteht die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Effizienzmaßnahmen.

Für weitere Informationen besuchen Sie unser kostenloses Webinar „Pflichten nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG)“ am 22.02.24 um 15:00-16:00 Uhr.
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