17.10.2023 | Energieeinkauf
Energiemanagementpflicht ab 7,5 GWh Grenze

Energiemanagement Pflicht kommt

Das Energieeffizienzgesetz wurde vom deutschen Bundestag am 23.09.2023  beschlossen und bringt neue Verpflichtungen für Unternehmen. Das Gesetz beinhaltet konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Es hat bereits die Zustimmung im Bundesrat erfahren, nun erwartet der Markt die Durchführungsverordnung. Die Beschlussfassung verlinken wir Ihnen hier. In diesem Artikel erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen von der Energiemanagementpflicht betroffen ist. Alle weiteren Pflichten, die sich aus dem Energieeffizienzgesetz ergeben, behandeln wir an anderer Stelle dieses Blogs.

Pflicht zum Energiemanagement in der Vergangenheit

Schon in der Vergangenheit war eine große Anzahl von Unternehmen von der Energiemanagementpflicht betroffen. Diese galt aber nur, wenn die Unternehmen von gewissen Vergünstigungen bei Energieabgaben, – Steuern und Umlagen profitieren wollten. So war es verpflichtend ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreiben, wenn man als Unternehmen des produzierenden Gewerbes an der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen partizipieren wollte. Strom- und Energiesteuerermäßigungen sind ebenfalls an den Betrieb eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems gekoppelt. Hier ändert sich durch den Beschluss nichts.

Energiemanagement Pflicht für Unternehmen

Unternehmen sind verpflichtet Energiemanagementsysteme zu betreiben

Was ist ein Energiemanagementsystem?

Der Begriff Energiemanagementsystem leitet sich von der Definition des Begriffs „Energiemanagement“ ab. „Energiemanagement ist die vorausschauende, organisierte und systematisierte Koordination von Beschaffung, Wandlung, Verteilung und Nutzung von Energie zur Deckung der Anforderungen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen.“ (VDI-Richtlinie 4602) Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung kann durch einzelne Maßnahmen erfolgen. Sobald dies geplant in einer Struktur geschieht, kann von einem Energiemanagementsystem (EnMS) gesprochen werden. Insbesondere dann, wenn die Verbesserungen kontinuierlich sind und innerhalb eines PDCA-Zyklus erfolgen.

Was ist die ISO 50001?

Die ISO 50001 ist eine internationale Norm, welche die Inhalte eines Energiemanagementsystems definiert.

Energiemanagementpflicht Grenze bei 7,5 GWh

Der Gesetzestext aus dem Beschluss besagt in §8: „Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 7,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 einzurichten.“ Es sind somit alle Unternehmen von der Pflicht zum Energiemanagement betroffen, ganz gleich, ob sie dem produzierenden Gewerbe angehören oder ein Dienstleistungsunternehmen sind. Sobald der Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre durchschnittlich 7,5 GWh beträgt, ist das Unternehmen verpflichtet, ein EnMS (Energiemanagementsystem) einzuführen und aufrecht zu erhalten.

Frist Einführung Energiemanagementsystem

Wie immer wird es Umsetzungsfristen geben, dies gilt auch für die Energiemanagement-Pflicht ab 7,5 GWh Energieverbrauch. Es ist jedoch zu erwarten, dass es schwierig sein wird, genügend Beratungskapazitäten sicherzustellen. Daher bitten wir Sie, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie die Pflicht zum Energiemanagement sicher erfüllen wollen.

Nehmen Sie hier Kontakt zur Elbe Energie auf, um Ihr Energiemanagementsystem bis 18.07.2025 fristgerecht einzuführen.

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