2021 haben 41 Lieferanten und 2022 bisher 3 Lieferanten bei der BNetzA die Beendigung der Belieferung angezeigt.

Einige Energielieferanten kündigen auch aufgrund unseriöser Beschaffungspolitik bestehende Lieferverträge außerordentlich. Dadurch soll unter Umständen eine Insolvenz abgewendet werden. Grundsätzlich sind Lieferanten nicht berechtigt, allein aufgrund gestiegener Börsenpreise Verträge zu kündigen und die Belieferung einzustellen.

Empfehlung ELBE ENERGIE:

Sie sollten der Kündigung widersprechen und den Lieferanten zur Weiterbelieferung auffordern. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, sollten sie anwaltlichen Rat einholen. Bei Bedarf stellen wir Kontakt zu darauf spezialisierte Kanzleien her.

Anfallende Mehrkosten sollten dokumentiert und Rechnungen ggf. mit Schadensersatzansprüchen aufgerechnet werden. Aufgrund der Schadensminderungspflicht des gekündigten Unternehmens muss sich dieses vor Beauftragung eines neuen Lieferanten erst eine Marktübersicht verschaffen und diese dokumentieren. Vor Abschluss von Verträgen sollten neben den vertraglichen Bedingungen auch immer Erfahrung, Kompetenz, Seriosität und Bonität des Lieferanten bewertet werden. Wir beraten sie gerne.