Das erste Quartal der Preisbremsenregelungen endet und es gibt bereits Korrekturwünsche bei allen Beteiligten. Die Anfang Mai geplante „Korrekturverordnung soll handwerkliche Fehler und Unklarheiten beheben. Eine Fristverlängerung für Lieferanten soll ausreichend Liquidität für die Entlastungszahlungen sicherstellen.

Auch für größere Unternehmen bestehen hohe Risiken, sofern Ihr Unternehmen/-verbund in die Nähe oder über die 2 Mio. € – Entlastungsgrenze kommt. Dann ist ein systematisches, strukturiertes Vorgehen entscheidend. Vor allem die Aufteilung der Energiemengen auf viele unterschiedliche Standorte inkl. Miet- und Pachtverhältnissen und verschiedene Lieferanten ist komplex. Eine gute Statusverfolgung der berechtigten und gewährten Entlastungszahlungen ist sicher zu stellen. Dies ist bereits zum 31.03.23 für eine rechtssichere Selbsterklärung gegenüber Lieferanten und Prüfbehörde wichtig.

Ausblick

Die Anforderungen an die Datenqualität werden im Jahresverlauf deutlich steigen, da ab 30.11. keine Änderungsmeldungen mehr möglich sind. Mit dem Jahreswechsel 2023/2024 ist dann der Abgleich aller Zahlungsströme verbindlich vorzunehmen. Zum einen geht es um Rück- oder Nachzahlungen in 2024, aber auch um die Frage, ob durchzureichende Entlastungsbeträge an z.B. Mieter auch vollständig gezahlt wurden oder unberechtigt im eigenen Unternehmen verbleiben. Für die Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern sollten ebenfalls rechtzeitig Prozesse und Dokumentationen vorbereitet werden.

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