Newsletter Energiemarkt 04/2024 | 16.4.2024 | Gasnetz

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein „Diskussionspapier“ erstellt, indem es um die Schaffung von Möglichkeiten für Netzbetreiber geht, „aus Transformationsgründen Anschlüsse zu verweigern oder zu kündigen“ und die Branche bis 12.04.24 um Rückmeldungen gebeten. Grundlage ist das „EU-Gas-und-H2-Binnenmarktpaket“, nachdem Kunden zukünftig nicht mehr ans Netz angeschlossen werden müssen und das noch in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Im Windschatten dieser Diskussionen und ohne rechtliche Grundlage haben jetzt die Stadtwerke Augsburg einigen Kunden für 2035 ein Ende der Gasversorgung angekündigt und ihnen Fernwärme angeboten, da Augsburg bis 2040 etwa 70 % der Einwohner mit Fernwärme versorgen möchte.

Die überwiegende Zahl der Stadtwerke dürfte zurückhaltender agieren, da diese 20 bis 60 % ihrer Gewinne mit Gas erwirtschaften. Auch die Gasnetzbetreiber haben bereits angemerkt, dass die Gasnetze weiterhin für den Transport von Wasserstoff, Biomethan und CO2 gebraucht werden.

So wird das deutsche Unternehmen Turn2X in Spanien grünes Erdgas, bestehend aus grünem Wasserstoff und CO2 aus einer Bioethanolanlage, in das Erdgasnetz einspeisen und nach Deutschland liefern, u.a. an den Glashersteller Noelle + von Campe.
Vorteil: Die Anlage kann in Minuten hoch- und runterfahren und ergänzt ideal volatilen Wind- und Photovoltaikstrom.

Auch Tree Energy Solutions (TES) plant grünes Methan per Schiff nach Deutschland bringen und ins Erdgasnetz einzuspeisen.

Einschätzung Elbe Energie:

Augsburg wird kein Einzelfall bleiben, da nach wie vor nebulös ist, wie die zukünftige Versorgung mit Wasserstoff, Biomethan, grünem Erdgas oder Fernwärme aussehen wird: ab welchem Zeitpunkt, welche Mengen, zu welchen Preisen, in welchen Gebieten? Von ständig wechselnden rechtlichen Vorgaben ganz abgesehen.

Das verringert die Planungssicherheit und damit die Investitionsbereitschaft. So wird sich die zukünftige Gasinfrastruktur von Netz zu Netz, von Stadt zu Stadt und von Strang zu Strang unterscheiden.

Fazit: „Es ist ganz simpel: Man darf immer nur aus etwas raus, wenn man vorher in etwas reingegangen ist.“
(Ex-EON-Chef Teyssen 2022 zur Energiewende)

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