Bis zum 31.10. müssen Eigenversorger, mit einer EEG-Umlagenreduzierung (§§ 61 – 61g EEG) von >= 500 T€ im Jahr 2020 eine Transparenzmeldung an die BNetzA vornehmen, sofern die Abrechnung der Umlage über den ÜNB erfolgt.
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