Abnahmestellen, deren Stromverbrauch 2021 (aus dem Netz bezogenen und selbstverbraucht) über 1 GWh lag, müssen bis 31.03. dem Netzbetreiber gemeldet werden, um die reduzierte §19 StromNEV-Umlage (Letztverbrauchergruppe B/C) zu erhalten. Für Letztverbrauchergruppe C ist ein WP-Testat vorzulegen.