Seit 2022 können durch die BNetzA-Festlegung „KANU“ (Kalkulatorische Nutzungsdauern) Netze bis 2045 abgeschrieben werden und seit dem 17.07.24 mittels „KANU 2.0“ bis 2035.
In der Regel werden Gasnetze gem. AfA linear auf 20 Jahre abgeschrieben.
Argumente für diese Maßnahme:
- Betreiber können Netze bis spätestens 2045 vollständig refinanzieren und haben damit weniger Anreize, darüber hinaus an den Netzen festzuhalten.
- Kunden zahlen früher höhere Netzentgelte, die dann auf einen dann noch hohen Verbrauch verteilt werden.
- Damit soll verhindert werden, dass der „letzte Kunde“ noch signifikant zur Finanzierung der Netze beitragen muss
Dadurch könnten die Netzentgelte laut BNetzA bis zu 20 % steigen, im Einzelfall bis zu 40 %. 2024 betragen die durchschnittlichen Netzentgelte für Haushaltskunden18,10 €/MWh, für Gewerbekunden 15,10 €/MWh und Industriekunden 3,90 €/MWh.
Einschätzung Elbe Energie
Tatsächlich ist der Gasverbrauch stark gesunken, sodaß sich die Netzkosten auf weniger Verbrauch verteilen:
2) BNetzA-Prognose für Deutschland
3) Elbe Energie-Prognose für Industrie
Der Rückgang liegt zur Hälfte am Minderverbrauch der Industrie.
Die installierten 1,4 Mio. Wärmepumpen haben den Gasverbrauch max. um 20 TWh reduziert.
Für Industriekunden die exkl. USt. ca. 60 €/MWh zahlen, sind die Mehrkosten überschaubar.
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