Droht Ihrem Unternehmen ein Bußgeld? Frist zur Einführung von Energiemanagement läuft ab.
Nach derzeitiger Rechtslage (EnEfG § 8) sind Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch ab 7,5 Millionen Kilowattstunden dazu verpflichtet, ein Energiemanagement zum 18.07.2025 einzuführen.
(Öffentliche Stellen ab 3 Millionen Kilowattstunden bis zum 30.06.2026 dazu.)
Unternehmen, die dieser Verpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommen können mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro belegt werden (§ 19 EnEfG).
Die Einführung eines Energiemanagements stellt häufig Anforderungen an ein Unternehmen, die nicht mal eben nebenbei erfüllt werden können. Auch wenn ein Energiemanagement einen Nutzen in der Unternehmensführung darstellt, müssen die erforderlichen Prozesse, Kennzahlen etc. zunächst definiert und in den Betrieb integriert werden.
Im Jahr 2015 ist die Energieauditpflicht mit der Novellierung des EDL-G eingeführt worden. Große Unternehmen mit einem Gesamtverbrauch über 500.000 Kilowattstunden mussten bis zu einer definierten Frist ein Energieaudit durchführen. Wer dem nicht nachgekommen ist hat ein Bußgeld riskiert.
Unsere Erfahrung mit den Stichproben der BAFA zeigt:
Energieaudit nicht durchgeführt?
Wer bei einer Stichprobenkontrolle kein Energieaudit durchgeführt hat, aber nachweisen konnte, dass er Schritte zur Planung und Durchführung bereits unternommen hat, hatte gute Chancen, ein Bußgeld zu vermeiden. Wer nichts unternommen hatte, um seiner Verpflichtung nachzukommen, riskierte ein Bußgeld.
Die Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagements stellt eine vergleichbare Situation da. Es ist zu erwarten, dass das BAFA bei der Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagements vergleichbar vorgehen wird.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Es ist wichtig, dass Sie die Einführung des Energiemanagementsystem in Ihrem Unternehmen planen und damit beginnen. Wer im Rahmen einer Stichprobenkontrolle belegen kann, dass bzgl. der Einführung eines Energiemanagements etwas unternommen worden ist, der kann besser argumentieren, dass es nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit war, warum das Energiemanagement nicht rechtzeitig eingeführt worden ist.
Daher ist jedem Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über 7,5 GWh dringend zu empfehlen, umgehend mit der Einführung zu beginnen.
Lassen Sie sich beraten in welchen Phasen wir Sie unterstützen können oder beauftragen Sie uns für die gesamte Implementierung bis zur Begleitung der Zertifizierung.
Für weitere Fragen steht Ihnen Karsten Bahlo – Teamleitung Energiemanagement unter 040 20 93 20 1- 0 oder unter Karsten.Bahlo@Elbe-Energie.de gerne zu Verfügung.
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