Die Stromerzeugung durch Wind und Sonne führt bei weiterem Ausbau zu immer größeren Schwankungen der Stromproduktion.

Die BNetzA plant daher ab 2026 neue Sondernetzentgelte1 , um flexibles Abnahmeverhalten zu fördern. Diese sollen sich an Laständerungen bei hohen oder niedrigen Börsenpreisen orientieren.

Auch sollen Laststeuerung durch die ÜNB und netzdienliches Verhalten ähnlich der Atypik, vergütet werden.

Einschätzung Elbe Energie:

ca. 400 Unternehmen u.a. aus den Branchen Chemie, Metall, Glas, Automobil, Rechenzentren verringern mittels intensiver Netznutzung ihre Entgelte um ca. 35 €/MWh.

Diese Unternehmen, die 24/7 produzieren, können prozeßtechnisch schlecht flexibilisieren und halten nur so die Stückkosten international wettbewerbsfähig. Zudem sind die deutschen Strompreise dreimal höher als in den USA und China.

Der Wegfall der intensiven Netznutzung wird daher die Deindustrialisierung weiter beschleunigen. Der Stromverbrauch der Industrie wird signifikant sinken und dadurch die Kosten für die restlichen Verbraucher steigen.

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  1. gem. § 19 Abs. 2 StromNEV Satz 1 (atypische Netznutzung) und Satz 2 – 4 (intensive Netznutzung)) ↩︎