Viele Unternehmen mußten 2020 coronabedingt die Produktion drosseln. Dadurch wurden oft die Voraussetzungen für ein individuelles Netzentgelt nicht erreicht. Das BMWi hat daher eine Anpassung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) eingeleitet:
Sofern die Voraussetzungen 2019 erfüllt wurden und die individuelle Netzentgeltvereinbarung bis 30.09.19 der BNetzA vorlag, besteht der Anspruch auch für 2020.