Durch Rekuperation kann bis zu 40% des Stroms zurückgewonnen werden, der vorher in Motoren zum Antrieb von Elektrofahrzeugen, Aufzügen, Kränen etc. eingesetzt wurde. Gemäß novelliertem Stromsteuergesetz (StromStG) wäre dieser Strom steuerpflichtig und damit doppelt besteuert worden. Die Bundesregierung hat auf Anfrage der FDP (Drucksache 19/29613) erklärt, dass Rekuperationsstrom steuerfrei ist, sofern dieser selbst genutzt wird.

Details:

Zoll: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2021/vst_rekuperationsstrom_1.html

Bundestag Drucksache 19/29613: https://dserver.bundestag.de/btd/19/296/1929613.pdf