Die Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.07.22 stellt die Frage nach dem Vorteil der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR). Das BAFA bietet 2022 weiter das reguläre Antragsverfahren an, da die Begrenzungsbescheide nach §§ 64, 64a EEG 2021 auch 2023 zu einer Begrenzung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage führen.
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