Bußgeld
Strafe bei Nichterfüllung
Die Nicht-Durchführung eines Energieaudits ist eine Dauerordnungswidrigkeit und entbindet nicht von der Pflicht der Durchführung.
In diesem Rahmen kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden, falls die notwendigen Nachweise nicht beigebracht werden können.
Geht die Ordnungswidrigkeit nach der Erlangung der Rechtskraft des Bußgeldbescheids weiter, gilt dies somit als neue Ordnungswidrigkeit. Daneben bilden auch die nicht rechtzeitige, nicht vollständige oder nicht korrekte Durchführung eines Energieaudits Anlass zur Verhängung von Bußgeldbescheiden.
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