Gemäß EuGH-Urteil vom 24.01.24 ist die KWKG-Förderung keine staatliche Beihilfe. KWK-Anlagenbetreiber erhalten gestaffelt nach Anlagenleistung eine Förderung pro erzeugter Kilowattstunde. Nur Anlagen zwischen 500 kW bis 10 MW müssen in Ausschreibungen um den Zuschlag bieten. Das Geld für die gesamte KWK-Förderung wird über die Stromnetzbetreiber mittels KWKG-Umlage auf alle Stromkunden gewälzt. 

  • Einschätzung/Empfehlung Elbe Energie: 

Das Bundeswirtschaftsministerium kann nun die Novellierung des Ende 2026 auslaufenden KWKG 2020 aufnehmen, dessen Evaluierung schon 2022 geplant war. Wegen der Beihilfefrage hatte sich dieses immer hinter dem Argument versteckt, daß eine „höhere Förderung wegen Brüssel nicht möglich sei“. 

Auch mit der aktuellen Förderung sind BHKW-Projekte nach wie vor wirtschaftlich und rechnen sich im Durchschnitt innerhalb von drei Jahren. Daher haben im letzten Jahr 21 Kunden BHKW-Projekte mit Elbe Energie realisiert. Auch die Versorgungssicherheit war ein Argument für deren Umsetzung.  

Auf Grund der aktuellen Förderung von 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr sind jetzt auch Projekte wirtschaftlich, in denen BHKW ausschließlich Heizwärme liefern und nicht mehr wie früher, Laufzeiten von mehr als 4.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr benötigen, die nur durch Prozeßwärme oder Warmwasserbereitung zu erreichen waren. 

Wenn auch Ihr Unternehmen mittels BHKW umweltfreundlich, wirtschaftlich und versorgungssicher Energie erzeugen möchte, sprechen Sie uns gerne an.