Unternehmen können bis zum 30.06.2022 erstmals Beihilfe-Anträge auf Reduzierung der CO2-Abgabe für 2021 stellen.

Voraussetzung: Zuordnung zu einem beihilfeberechtigten Sektor gem. BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV). Die Begrenzung erfolgt nur für Brennstoffmengen, die im entsprechenden Sektor genutzt werden. Weitere Voraussetzungen:

 

  • Bis 01.01.23: Energiemanagementsystem ISO 50001 oder EMAS (< 10 GWh/a: Mitgliedschaft Energieeffizienz- od. Klimaschutznetzwerk)
  • Ab 2024: Schwellwert für Emissionskosten zur Bruttowertschöpfung je Unternehmen (2022 und 2023 über Pauschalwert je Sektor)
  • Investitionen in Energieeffizienz/Dekarbonisierung
    • Ab 2024: 50 % der Beihilfe
    • Ab 2025: 80 % der Beihilfe

 

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat im April einen Leitfaden dazu veröffentlicht.

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