Nach Einführung der CO2-Abgabe 2021, können im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen aus beihilfeberechtigten Sektoren jeweils zum 30. Juni eine Entlastung von der CO2-Abgabe beantragen, die zwischen 65 bis 95 % liegt.
Die EU-Kommission hat am 10.08. die beihilferechtliche Genehmigung für die BECV (Brennstoff-Emmissionshandelsgesetz-Carbon-Leakage-Verordnung) erteilt. Damit können die gestellten BECV-Anträge aus 2022 und 2023 beschieden werden und die nachträgliche Anerkennung weiterer Sektoren auf die Liste der beihilfeberechtigten Sektoren erfolgen. Dann können neu aufgenommene Unternehmen BECV-Anträge für die Abrechnungsjahre 2021 und 2022 innerhalb von 3 Monaten stellen.