Gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) müssen die Lieferanten von Brennstoffen (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kraftstoff) Emissionszertifikate erwerben. Ab 2023 wird dann Kohle (Steinkohle, Braunkohle) in den Emissionshandel einbezogen. Die Kosten werden als „CO2-Abgabe“ in der Regel vom Lieferanten an die Endkunden weitergereicht.
Aktuell läuft ein Verfahren vor dem BGH zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der CO2-Abgabe.
Empfehlung ELBE ENERGIE:
Bis zum Abschluß des BGH-Verfahrens sollten Sie die Zahlung der CO2-Abgabe unter Vorbehalt stellen.