Die EU hat am 21.04. ein Klimagesetz beschlossen. Wesentliche Inhalte:
- CO2-Ziel 2030: -55 % (im Vergleich zu 1990, vorher: -40 %)
- 52,8 % über Einsparung
- 2,2 % über Entnahme aus Atmosphäre
- CO2-Ziel 2040: Festlegung bis 2024 (neu)
- CO2-Neutralität 2050: erstmals auf EU-Ebene gesetzlich verankert (vorher: -80 %)
Bis Juni wird die EUK ein Gesetzespaket „Fit for 55“ vorlegen, mit
- Erneuter Anpassung des EU-ETS
- Schaffung zusätzlicher EU-ETS Gebäude/Verkehr
- Reduktion nationaler CO2-Budgets
- Verschärfung PKW-Flottengrenzwerte
- Einführung CO2-Grenzausgleich
- Rechtlichen Vorgaben (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Energieeffizienz-Richtlinie etc.)
und bis Ende 2021
- Vorschläge zur Gasmarkt-Dekarbonisierung
- Nutzung von grünem Wasserstoff.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und Rats, die als sicher gelten.