Die EU hat am 21.04. ein Klimagesetz beschlossen. Wesentliche Inhalte:

  • CO2-Ziel 2030: -55 % (im Vergleich zu 1990, vorher: -40 %)
    • 52,8 % über Einsparung
    • 2,2 % über Entnahme aus Atmosphäre
  • CO2-Ziel 2040: Festlegung bis 2024 (neu)
  • CO2-Neutralität 2050: erstmals auf EU-Ebene gesetzlich verankert (vorher: -80 %)

Bis Juni wird die EUK ein Gesetzespaket „Fit for 55“ vorlegen, mit

  • Erneuter Anpassung des EU-ETS
  • Schaffung zusätzlicher EU-ETS Gebäude/Verkehr
  • Reduktion nationaler CO2-Budgets
  • Verschärfung PKW-Flottengrenzwerte
  • Einführung CO2-Grenzausgleich
  • Rechtlichen Vorgaben (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Energieeffizienz-Richtlinie etc.)

und bis Ende 2021

  • Vorschläge zur Gasmarkt-Dekarbonisierung
  • Nutzung von grünem Wasserstoff.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und Rats, die als sicher gelten.