Die Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.07.22 stellt die Frage nach der Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR).

Das BAFA gibt dazu keine Empfehlung, bietet aber das reguläre Antragsverfahren an, da die Begrenzungsbescheide nach §§ 64, 64a EEG 2021 auch 2023 zu einer Begrenzung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage führen können.

Details: https://www.bafa.de/DE/Energie/Besondere_Ausgleichsregelung/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html