Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 03.06. wird die EEG-Umlage auf folgende Werte gedeckelt:

  • 2021: 65 €/MWh
  • 2022: 60 €/MWh

Diese Maßnahme wird mit zusätzlichen Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. Anderenfalls wäre die Umlage 2021 auf über 80 €/MWh gestiegen (siehe ELBE-ENERGIE-Newsletter Juni 2020).

  • Einschätzung Elbe Energie:

Inwieweit Konformität zum EU-Beihilferecht besteht, ist momentan fraglich. In der Diskussion noch vollkommen unbeachtet ist auch die Frage der Verfassungswidrigkeit. Der BGH hatte 2014 festgestellt: „Die EEG-Umlage nach § 37 Abs. 2 EEG 2012 ist keine verfassungswidrige Sonderabgabe.“ (25.06.14, Az.: VIII ZR 169/13). Begründung: Die öffentliche Hand ist nicht an der Finanzierung des Umlagesystems beteiligt.

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