Die Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ ist am 01.01.21 in Kraft getreten und läuft bis 2024. Mit einem Fördervolumen von 2 Mrd. € sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien in energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle reduziert werden.
Antragsberechtigte:
- Unternehmen aus EU-Emissionshandelspflichtigen Branchen
- Betreiber von Anlagen mit BImSchG-Gehnemigungspflicht