Unternehmen, die Produkte aus der „Carbon-Leakage-Liste“ gem. Förderrichtlinie (BAnz AT 06.08.2013 B2) herstellen, können unter folgenden Voraussetzungen einen Antrag auf Strompreiskompensation stellen:

  • Energieaudit DIN 16247 oder ISO 50001-Zertifizierung
  • Umsetzung von Effizienzmaßnahmen aus Audit-Bericht bei Amortisation unter drei Jahren
  • 30 % CO2-freier Strombezug
  • Investition von mind. 50 % der Beihilfe in C02-Reduktionsmaßnahmen.

Dies soll ein Abwandern durch Mehrbelastungen aus dem Europäischen Emissionshandel (EU ETS) verhindern.

Die Anträge sind elektronisch bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) inkl. WP-Testat bis 30.06.2023 einzureichen.

Details: DEHSt – Strompreiskompensation beantragen