Intensive Netznutzung

Unternehmen mit einem Stromverbrauch > 10 GWh/a und mind. 7.000 Benutzungsstunden an einer Abnahmestelle können Ihre Netzentgelte bis zu 90 % reduzieren. Dies betrifft u.a. die Branchen:

  • Aluminiumherstellung
  • Automobilindustrie
  • Chemieindustrie
  • Gasproduktion
  • Glasherstellung
  • Halbleiterherstellung
  • Holzfaserwerke
  • Molkereien
  • Mühlenbetriebe
  • Kunststoffherstellung
  • Ölmühlen
  • Papierherstellung
  • Rechenzentren
  • Stahlhersteller, Hüttenbetriebe

Atypische Netznutzung

Unternehmen, deren Jahreshöchstlast von der Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der jeweiligen Spannungsebene erheblich abweicht, können Netzentgelte bis zu 80 % reduzieren. Dies betrifft Unternehmen

  • mit saisonalen Schwankungen in der Produktion, wie z.B. einer verminderten Leistungsaufnahme im Winter (Futtermittelwerke, Silobetreiber etc.)
  • mit einen erhöhten Strombedarf im Sommer, z.B. durch Kühlung (Lebensmittelindustrie, Bürogebäude etc.)

-> Empfehlung Elbe Energie:

Sofern Sie die Voraussetzungen 2020 erfüllen, gilt die Anzeigefrist bis 30.09..Anderenfalls prüfen Sie, ob Sie im nächsten Jahr in den Genuss von individuellen Netzentgelten kommen können. Wir unterstützen Sie im BNetzA-Anzeigeverfahren sowie bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen und garantieren die Reduzierung schriftlich.