Unternehmen oder selbstständige Unternehmensteile, deren Strompreis 2020 gem. DPSV eine Stromkostenintensität (SKI) > 14 oder 20 % erreicht und die einer Branche gem. Anlage 4 EEG 2021 Liste 1 oder 2 zuzuordnen sind, müssen den Antrag bis zum 30.06. (Ausschlussfrist) beim BAFA einreichen. Für neu gegründete Unternehmen und teilweise auch bei Umwandlungen/Anwachsungen gilt die Frist 30.09..

Änderungen ab Antragsjahr 2021:

Zusätzlich antragsberechtigte Unternehmen

  • Wasserstoffproduzenten
  • Verkehrsunternehmen mit Elektrobussen
  • Landstrom für Seeschiffe

Corona-Regelung: Auswahl von zwei der letzten drei Geschäftsjahre zum SKI-Nachweis (gilt bis Antragsjahr 2024)

ISO 50001-Zertikfikat: nicht mehr fristrelevant

EEG-Umlagebegrenzung über 1 GWh

  • Einheitlich: 15 %
  • Härtefalle gem. § 103 Abs. 4 EEG 2021: 20 %

Stromkostenintensität (SKI) für Liste 1-Unternehmen: 14 % (Senkung um 1 % p.a. bis 2024)

Die Begrenzungsbescheide werden erst nach Zustimmungung der EU-KOM erteilt. Für Anträge nach § 64 EEG liegt diese Genehmigung seit Ende April vor.