Unternehmen oder selbstständige Unternehmensteile, deren Strompreis 2020 gem. DPSV eine Stromkostenintensität (SKI) > 14 oder 20 % erreicht und die einer Branche gem. Anlage 4 EEG 2021 Liste 1 oder 2 zuzuordnen sind, müssen den Antrag bis zum 30.06. (Ausschlussfrist) beim BAFA einreichen. Für neu gegründete Unternehmen und teilweise auch bei Umwandlungen/Anwachsungen gilt die Frist 30.09..
Änderungen ab Antragsjahr 2021:
Zusätzlich antragsberechtigte Unternehmen
- Wasserstoffproduzenten
- Verkehrsunternehmen mit Elektrobussen
- Landstrom für Seeschiffe
Corona-Regelung: Auswahl von zwei der letzten drei Geschäftsjahre zum SKI-Nachweis (gilt bis Antragsjahr 2024)
ISO 50001-Zertikfikat: nicht mehr fristrelevant
EEG-Umlagebegrenzung über 1 GWh
- Einheitlich: 15 %
- Härtefalle gem. § 103 Abs. 4 EEG 2021: 20 %
Stromkostenintensität (SKI) für Liste 1-Unternehmen: 14 % (Senkung um 1 % p.a. bis 2024)
Die Begrenzungsbescheide werden erst nach Zustimmungung der EU-KOM erteilt. Für Anträge nach § 64 EEG liegt diese Genehmigung seit Ende April vor.